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Kriegsverbrecher-Prozess in BangladeschTodesurteil gegen Islamisten bestätigt

Das Oberste Gericht hat in Bangladesch das Urteil gegen einen Islamisten wegen Kriegsverbrechen im Krieg 1971 bestätigt. Scheitert ein Gnadengesuch, wird er gehängt.

afp/taz | Der Oberste Gerichtshof in Bangladesch hat das Todesurteil gegen einen führenden Oppositionspolitiker wegen Kriegsverbrechen während des Unabhängigkeitskriegs 1971 bestätigt. Die Berufung des Vorsitzenden der größten islamistischen Partei Jamaat-e-Islami, Motiur Rahman Nizami, wurde am Donnerstag in letzter Instanz abgewiesen. Außer einem möglichen Gnadengesuch gebe es nun „kein Hindernis“ mehr für die Hinrichtung des 73-Jährigen, erklärte Generalstaatsanwalt Mahbubey Alam.

Nizami war wegen Gräueltaten während des Unabhängigkeitskriegs 1971 vor Gericht gestellt worden. Im Oktober 2014 wurde er von einem umstrittenen Kriegsverbrechertribunal wegen Mordes, Vergewaltigung und Plünderungen zum Tode verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, als Anführer einer Miliz Morde an Wissenschaftlern, Schriftstellern und Ärzten gesteuert zu haben.

Nizami ist seit dem Jahr 2000 Vorsitzender der islamistischen Partei Jamaat-e-Islami. Von 2001 bis 2006 war er Minister unter der damaligen Koalitionsregierung mit der konservativen Bangladesh Nationalist Party (BNP).

Nach der Ablehnung seiner letzten Berufungsmöglichkeit kann der 73-Jährige jetzt noch ein Gnadengesuch beim Präsidenten stellen. Bislang wurde in Bangladesch aber noch kein verurteilter Kriegsverbrecher begnadigt. Seine Hinrichtung dürfte damit unmittelbar bevorstehen.

Opposition kritisiert Prozesse

Die Opposition sieht das Verfahren gegen Nizami und andere ähnliche Prozesse als politisch motiviert an. In Bangladesch wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Oppositionelle, darunter viele Islamisten, wegen Kriegsverbrechen im Unabhängigkeitskrieg gegen Pakistan 1971 zu langen Haftstrafen oder zum Tode verurteilt. Internationale Menschenrechtsorganisationen kritisieren zahlreiche Verfahrensmängel und die Verhängung der Todesstrafe, auch wenn sie grundsätzlich die Verfolgung der Kriegsverbrechen befürworten.

Im Jahr 2010 war in Bangladesch ein Tribunal zur Aufarbeitung von Gräueltaten während des Unabhängigkeitskrieges eingesetzt worden. In dem Krieg hatte sich das damalige Ost-Pakistan mit Unterstützung Indiens vom Westteil des Landes abgespalten. Dabei wurden laut unabhängigen Schätzungen 300.000 bis 500.000 getötet.

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2 Kommentare

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  • 45 Jahre sind eine lange Zeit.

     

    Manche in Europa mussten aber noch länger als 45 Jahre warten, bis sie endlich "bestraft" wurden (Bewährung). Die Todesstrafe bekäme heute nicht mal mehr Hitler oder Mengele.

    • @Maike123:

      "Die Todesstrafe bekäme heute nicht mal mehr Hitler oder Mengele."

       

      Kommt drauf an, wer sie erwischt hätte. Bei den Israelis wäre ich mir nicht sicher. Auch Obama - immerhin Friedensnobelpreisträger - hat bei Bin Laden nicht lange gefackelt sondern ihn killen lassen. Man kann es ja verstehen, aber Bin Laden war wohl unbewaffnet und hätte wohl auch gefangen genommen werden können.

       

      Es ist halt alles relativ.