: Kriegsdienstgegner verurteilt
München (taz) — Zu einer Geldstrafe von 750 Mark verurteilte das Amtsgericht München zwei Mitglieder der Friedensbewegung. Grund: Mit ihrem Transparent „Soldaten sind potentielle Mörder“ protestierten die beiden 28jährigen SozialarbeiterInnen im vergangenen November in der Münchner Olympiahalle. Die Aktion richtete sich speziell gegen einen Werbestand der Bundeswehr. Über das Wort „Mörder“ hatten die beiden noch zusätzlich „Kriegsdienstverweigerer“ geschrieben. Damit wollten sie darauf hinweisen, daß es nur eine Alternative gibt: entweder als Soldat zum potentiellen Mörder zu werden oder den Kriegsdienst zu verweigern. Der Richter sah in der Aufschrift jedoch eine Beleidigung, die mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts mehr zu tun habe. Gleichzeitig räumte er jedoch ein, daß die Aktion der beiden Angeklagten verständlich sei. Sie hätten damit auf den „Mißstand“ eines möglichen Krieges hinweisen wollen. Krieg bezeichnete er zwar als „Verbrechen an der Menschheit“, Soldaten als Mörder zu bezeichnen, sei trotzdem falsch. Auch wenn Soldaten „zum Töten erzogen werden“, sei ihr Einsatz zur Landesverteidigung ein „rechtmäßiges Töten“. Der Münchner Rechtsanwalt Frank Niepel hat bereits angekündigt, daß er gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen wird.
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