■ Am Rande: Krenz-Antrag zurückgewiesen
Berlin (dpa) – Im Prozeß gegen die Mitglieder des SED-Politbüros ist gestern ein Befangenheitsantrag des ehemaligen DDR-Staats- und Parteichefs Egon Krenz abgelehnt worden. Das Gericht bezeichnete den Antrag als rechtsmißbräuchlich. Krenz verfolge verfahrensfremde Zwecke. Krenz hatte die Richter abgelehnt, weil sich diese letzte Woche gegen die von ihm beantragte Vernehmung von Bundeskanzler Kohl (CDU) ausgesprochen hatten.
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