■ Krankheit: Kündigung rechtens
Kassel (AP) – Arbeitnehmer können bei dauernder krankheitsbedingter Leistungsunfähigkeit auch dann entlassen werden, wenn aufgrund ihres Lebensalters oder wegen langjähriger Betriebszugehörigkeit nach dem Tarifvertrag eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eigentlich ausgeschlossen wäre. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel jetzt in letzter Instanz in einem von der Industriegewerkschaft Metall geführten Prozeß entschieden. Danach kann der Arbeitgeber in solchen Fällen eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
(Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2AZR 469/92)
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