■ Am Rande: Krankheit: 1997 keine höheren Zuzahlungen
Bonn (AFP) – Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben in diesem Jahr von weiteren Zuzahlungen für Arzneimittel und andere medizinische Leistungen verschont. Die Regelung, wonach Beitragserhöhungen weitere Zuzahlungen nach sich ziehen können, greife erst nach dem Jahreswechsel, so das Bundesgesundheitsministerium. Ursprünglich war die Koppelung von Beitragserhöhungen und Zuzahlungen für den 1.9. vorgesehen, wogegen zahlreiche Krankenkassen und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) Klagen angekündigt hatten. Das für die Kassenaufsicht zuständige Bundesversicherungsamt geht davon aus, daß nun ab März 1998 mit Zuzahlungserhöhungen zu rechnen sei. Die DAG bemängelte gestern, daß das Problem damit nur verlagert würde.
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