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Krankenversicherung darf Zuschlag fordern

Berlin (AP) – Eine private Krankenversicherung darf von ihren Mitgliedern Risikozuschläge verlangen, wenn sie aus einem teuren Pauschaltarif in einen billigeren Tarif mit solchen Zuschlägen wechseln. Das Bundesverwaltungsgericht gab gestern in Berlin der Klage eines Versicherungsunternehmens statt und erklärte eine Auflage des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen für nichtig, das dem Unternehmen die Erhebung von Risikozuschlägen in diesen Fällen untersagt hatte. Az.: Bundesverwaltungsgericht 1 A 1.97)

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