Krankenkassenbeiträge: Höherer Arbeitgeberanteil gefordert
Die Krankenkassenbeiträge wurden von 1951 bis 2005 paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Derzeit zahlen beide zwar den Beitragssatz von 14,6 Prozent je zur Hälfte. Mehrkosten werden jedoch mit Zusatzbeiträgen ausschließlich von den Arbeitnehmern finanziert. (epd)
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