: Kostenlose Kontopfändung
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat entschieden, daß Banken und Sparkassen Pfändungs- und Überweisungsbescheide auf eigene Kosten bearbeiten müssen (Aktenzeichen: 6 U 205/97). Banken sind gesetzlich verpflichtet, Pfändungsbeschlüsse zu bearbeiten und dürften deshalb den Kontoinhaber nicht mit Gebühren belasten. Die Sparkassen haben gegen dieses Urteil beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Bis eine abschließende Entscheidung getroffen ist, sollten Betroffene die Gebühren mit Hinweis auf das Urteil nicht zahlen und bereits gezahltes Geld zurückfordern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen