■ Berliner Telegramm: Kosovo-Albaner erfolgreich vor Gericht
Kosovo-Albaner, denen nach einem Asylverfahren in Deutschland die Wiedereinreise nach Jugoslawien verweigert wurde, haben Anspruch auf ein Asylfolgeverfahren. Die Verweigerung der Einreise könne eine politische Verfolgung im Sinne des Asylgrundrechts darstellen, betonte die 37. Kammer des Verwaltungsgerichts. Vorhandene Zweifel würden durch jüngste Äußerungen des jugoslawischen Präsidenten bestärkt, wonach nur solche Staatsbürger zurückkehren dürfen und keine Sanktionen zu befürchten haben, die sich in Deutschland nicht als Opfer serbischer Diktatur oder politischer Pression dargestellt hatten (VG 37 X 1207.96). ADN
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