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KopftuchverbotEntschädigung für abgelehnte Lehrerin

BERLIN | Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer abgelehnten Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zugesprochen. Damit war die Berufung der Bewerberin am Donnerstag erfolgreich. Die Frau sei benachteiligt worden, sagte Richterin Renate Schaude. Von ihr wäre keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen, ihre Benachteiligung sei unzulässig gewesen. Das Berliner Neutralitätsgesetz sei aber noch verfassungskonform, so das Gericht. (dpa)

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