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Kopftuch-ProzessKlage abgewiesen

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer muslimischen Lehrerin gegen das Kopftuchverbot an Berliner Schulen abgewiesen. Die Pädagogin hatte eine Entschädigung gefordert, weil ihre Bewerbung als Grundschullehrerin im Frühjahr 2015 vom Land Berlin mit Verweis auf ihr muslimisches Kopftuch abgelehnt worden sei. Das Gericht sah indes am Donnerstag keine Verfassungswidrigkeit des zugrunde liegenden Berliner Neutralitätsgesetzes. (Aktenzeichen 58 Ca 13376/15) (epd)

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