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Konzerne abgeblitzt

■ Verfassungsgericht will Beschwerde nicht verhandeln

Frankfurt (ap) — In Ostdeutschland kann ab Januar planmäßig der umstrittene 55prozentige Preisabschlag für westdeutsche Arzneimittel in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am Donnerstag abend die Verhandlung zweier Anträge von Pharmaherstellern gegen einen entsprechenden Passus im deutschen Einigungsvertrag ab. Angesichts des angekündigten Lieferembargos zahlreicher Pharmahersteller riet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) den ostdeutschen Kollegen, notfalls Westmedikamente zu unerlaubten Preisen zu verkaufen. Die Patienten sollen entsprechende Quittungen bekommen. Wie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie am Freitag in Frankfurt berichtete, hatten zwei ostdeutsche Arzneimittelfirmen gegen die Preisregelung im Einigungsvertrag Verfassungsbeschwerden eingelegt. Sie begründeten die Verfassungsklage mit Existenzsorgen. Da nach dem deutschen Einigungsvertrag die Pharmahersteller im Gebiet der ehemaligen DDR nur noch 45 Prozent des Westpreises verlangen dürfen, hatten zahlreiche Vertreter dieser Branche angekündigt, ab Januar keine Arzneimittel mehr in die fünf neuen Bundesländer zu liefern.

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