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Konsum kann Grundstücke kaufen

Berlin (dpa) — Die Konsumgenossenschaften können ab sofort ehemals volkseigenen Grund und Boden kaufen. Das Bundesfinanzministerium habe in der vergangenen Woche Bestimmungen für den Erwerb des Bodens erlassen, erklärte der Verband der Konsumgenossenschaften (VdK) gestern. Voraussetzung für den Bodenerwerb sei, daß die Konsumgenossenschaften eine „umfassende Grundstücksdokumentation“ bei den Bundesvermögensämtern einreichen. Diese würden dann das Anliegen prüfen. Mit dieser Entscheidung sind die monatelangen Verhandlungen zwischen dem VdK und dem Ministerium endlich abgeschlossen und ein Signal für die Weiterführung der Konsumgenossenschaften der neuen Länder gesetzt. Die ostdeutschen Konsumgenossenschaften stecken finanziell in einer tiefen Krise. Zu Jahresbeginn existierten noch 53, bei zweien wurde ein Vollstreckungsverfahren eröffnet, bei weiteren zwei die Vollstreckung beantragt. Von den 200.000 Arbeitsplätzen Ende 1989 sind nur noch 60.000 übriggeblieben.

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