: Kongolesischer Priester darf einreisen
Berlin (taz) – Der kongolesische Priester, dessen Asylantrag vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nach einem aufsehenerregenden Verfahren als „offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde, darf für ein reguläres Asylverfahren einreisen. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Frankfurt nach Angaben der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. Bei der Anhörung hatte der Priester angegeben, als Augenzeuge eines Massakers inhaftiert und gefoltert geworden zu sein. Das Bundesamt hatte sich angemaßt, seine Profession zu prüfen und seine Priesterschaft in Zweifel zu ziehen.
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