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■ Kompromiss für T-Aktien
Berlin/Bonn (AFP) – Bonusaktien für Anleger wie die so genannten Treueaktien der Deutschen Telekom zählen ab nächstem Jahr gegenüber der Steuer als Einnahmen. Das beschlossen am Freitag die Finanzminister aus Bund und Ländern. Dabei gab es einen Kompromiss um die gerade zugeteilten Treueaktien für die T-Aktionäre der ersten Stunde. Die beim ersten Börsengang im Jahr 1996 versprochenen Telekom-Bonusanteile fallen damit nicht unter die Steuerpflicht, die Treueaktien aus dem zweiten Börsengang im Sommer dieses Jahres dagegen doch. Das Gleiche solle künftig auch für andere Firmen gelten, hieß es im Bundesministerium. An die Telekom-Aktionäre der ersten Stunde, die ihre Papiere drei Jahre lang gehalten haben, wurden Mitte Oktober 12,5 Millionen T-Aktien ausgegeben.
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