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Kommissar tötete für den Gott »Odin«

■ Prozeß gegen einen Beamten des Mobilen Einsatzkommandos wegen Mordes an einer Prostituierten

Berlin. Vor dem Berliner Landgericht muß sich seit gestern ein 28jähriger Kriminaloberkommissar wegen heimtückischen Mordes an einer Prostituierten verantworten. Um den germanischen Gott »Odin« ein Menschenopfer zu bringen, hat der Polizist die 47jährige Frau laut Anklage im vorigen Juni in einer Wilmersdorfer Wohnung mit seiner Dienstpistole erschossen. Anschließend soll er vergeblich versucht haben, ihren Kopf mit einer Axt abzutrennen, um ihn im Wald zu vergraben.

Der Kommissar aus dem Mobilen Einsatzkommando (MEK) wurde kurz nach der Tat gestellt und ist jetzt in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Vor Gericht schwieg der Angeklagte. Das mehrstündige Geständnis des Angeklagten wurde von dem Vernehmungsbeamten wiedergegeben. Auslöser für die Bluttat war demnach die »krankhafte Beziehung« des Kommissars zu einer anderen Prostituierten. Nach einer Trennung von dieser Freundin habe sich der Angeklagte dem »Odin- Kult« zugewandt. Er habe sich selbst Schnittverletzungen zugefügt und zum germanischen Gott gebetet.

Schließlich habe der Gott aus Sicht des Angeklagten die Beziehung zu der Freundin wieder eingerenkt, referierte der Zeuge. Aus Dankbarkeit habe sich der Kommissar verpflichtet gefühlt, »Odin« ein Opfer zu bringen. Dazu habe er als vermeintlicher Freier eine Person aus dem Bekanntenkreis seiner Freundin aufgesucht. Als er ihre Wohnung verlassen wollte, habe er das Gefühl gehabt, berichtete der Vernehmungsbeamte aus dem Geständnis, »jetzt muß es sein«.

Nach Schilderung des Beamten soll die Verbindung des Angeklagten zu der Prostituierten »eine einzige Katastrophe« gewesen sein. Er sei nicht von der Frau losgekommen und habe ihren Beruf toleriert, obwohl er bei der Verbindung »Kripobeamter und Nutte« um Ruf und Existenz habe fürchten müssen. Den »Odin«-Kult soll der Angeklagte aus einem Buch über die Germanen entnommen haben. Der Prozeß wird am Mittwoch fortgesetzt. dpa

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