KommentarJugendstrafverfahren: Klare Signale

Einfach wirkende Rezepte zur Kriminalitätsbekämpfung machen misstrauisch, zumal wenn sie das Jugendstrafrecht betreffen - in diesem Fall zu Unrecht.

Einfach wirkende Rezepte sind in der Politik willkommen. Einer der Bereiche, wo sie am dringendsten ersehnt werden, ist die Kriminalitätsbekämpfung. Da könnte einen die Eintracht, mit der schnelle Verfahren im Jugendstrafrecht gefordert werden, nahezu misstrauisch machen - zu Unrecht.

Es liegt auf der Hand, dass nur eine schnelle Reaktion der Justiz Jugendlichen vermittelt, dass ihre Tat sanktioniert wird. Und dass es wichtig ist, dieses Signal denen zu geben, die noch vor dem Beginn einer kriminellen Karriere stehen, leuchtet ein. So weit, so gut. Ob die Verfahren allein durch die Nutzung von E-Mail und Telefon als Kommunikationsmittel beschleunigt werden, muss sich zeigen.

Tatsächlich würde man sich wünschen, dass die Hamburger Justiz diese Methoden der Arbeitserleichterung nicht erst jetzt für sich entdeckt. Und natürlich kann die schnelle Reaktion auf eine Straftat nur ein Baustein im Umgang mit Jugendkriminalität sein. Wesentlich ist, dass die Stellen, die mit jugendlichen Tätern befasst sind, kooperieren. Das ist bei den Fallkonferenzen im Projekt für Intensivstraftäter gegeben, bei den Schwellentätern soll die Jugendgerichtshilfe so früh wie möglich zugezogen werden.

Wie erfolgreich eine solche Justizpolitik ist, muss sich herausstellen. Sicher ist nur: Patentrezepte gibt es nicht.

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