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KommentarNichtlegal? Scheißegal

■ Für die SPD ist der Fehler das Gericht

Wenn ein kleiner Mann etwas Unrechtmäßiges tut, dann wird er bestraft, muß zurückzahlen oder anderweitig die Konsequenzen tragen. Bei großen Angelegenheiten ist das nicht immer der Fall: Daß die Wahl in die Landesregierung nicht rechtmäßig war, hat überhaupt keine Konsequenzen, weder für die betroffene Irmgard Gaertner noch für für ihre Entscheidungen noch für den Senat. Wenn sie am 16. März neu gewählt wird, war es - rückblickend - scheißegal, daß ihre Wahl 1992 nicht legal war. Die einzige persönliche Konsequenz, die denkbar wäre, wies sie gleichzeitig von sich, nämlich die Rückzahlung der Umzugshilfe. Dabei ist der rechtliche Schluß nicht so schwierig: wenn die Wahl in den Senat nicht rechtmäßig war, dann sicher auch nicht die Umzugshilfe.

Mit dem Recht insgesamt steht die SPD-Spitze auf Kriegsfuß. Diie Staatsgerichtshofentscheidung war einstimmig, Gaertner behauptet auch heute nicht , der „Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen“ - so das Kriterium des Gerichts - habe in Bremen gelegen. Dennoch geht das SPD-Spitzentrio demonstrativ nach wie vor davon aus, die Wahlvoraussetzungen seien 1992 erfüllt gewesen.

Der Staatsgerichtshof wird sich bedanken. Der Bürgermeister und die Spitze der größten Regierungspartei zeigen, was sie im Zweifelfall vom Rechtsstaat halten: Nichts. Senats-Wahl nicht legal? Scheißegal!Klaus Wolschnerr

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