■ Kommentar: Nein!
Nein. Wir akzeptieren das nicht.
Wir akzeptieren nicht, daß es „mildernde Umstände“ gegeben haben könnte. Wir verstehen nicht, daß es juristisch weniger schwerwiegend sein soll, von angetrunkenen Polizeibeamten in deren Freizeit zusammengeschlagen zu werden. Denn wir verstehen auch nicht den Umkehrschluß, daß es schlimmer sein sollte, von nüchternen Polizisten in Ausübung ihres Amtes körperverletzt zu werden.
Was wir wissen, ist dies: Wer einen Menschen zusammenschlägt, weil der keine weiße Haut und obendrein eine anti-faschistische Gesinnung hat, ist ein Rassist. Er ist es im nüchternen oder betrunkenen Zustand, er ist es im Dienst und in seiner Freizeit.
Was wir verurteilen, ist dies: Daß der Innensenator erst nach Ausreden sucht. Daß er dann halbherzig eine Strafversetzung anordnet, anstatt die beiden Beamten unverzüglich rauszuschmeißen. Daß Polizeiführung, Staatsanwaltschaft und Richter den Skandal monatelang vertuscht haben.
Wir verurteilen ebenfalls, daß Beamte der Ausländerbehörde im Komplott mit Polizisten versuchen, das Opfer – den Belastungszeugen – nach zehn Jahren Deutschland abzuschieben. Daß sie ihm die Papiere abnehmen, ihn in die Illegalität stürzen, ihm den Job und damit die Lebensgrundlage nehmen. Daß sie juristische Tricksereien und Winkelzüge nicht scheuen, für die es nur den Begriff „Rechtsbeugung“ gibt.
Nein. Wir bringen für all das nicht das geringste Verständnis auf. Wir können, wir wollen und wir werden sie nicht hinnehmen: die Menschenverachtung.
Sven-Michael Veit
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