Kommentar: Pädagogische Haft
■ Bundesanwälte bestehen auf Knast
Kaum waren sie drinnen, da wurde unter den 300 „BegleiterInnen“ nur eine Frage diskutiert: Wann kommen sie wieder raus? Die Prognose fällt schwer. Fest steht: Die Bundesanwaltschaft wird Probleme bekommen, eine längere Haft der drei „radikal“-Beschuldigten zu begründen. Fluchtgefahr läßt sich bei Personen, die sich der Justiz freiwillig gestellt haben, kaum unterstellen. Auch mit der Verdunkelungsgefahr sieht es schlecht aus: Wer es in einem Jahr nicht geschafft hat, belastendes Beweismaterial – sollte es überhaupt welches geben – verschwinden zu lassen, der schafft es nimmermehr. Und auch mit einer besonderen Schwere des Tatvorwurfs läßt sich eine längere Untersuchungshaft kaum rechtfertigen: Wurde das Verfahren gegen die anderen angeblichen „radikal“-MacherInnen doch gerade erst wegen „minderer Bedeutung“ von Karlsruhe nach Koblenz abgegeben, der Vorwurf der Unterstützung terroristischer Vereinigung bei den anderen Beschuldigten fallengelassen.
Doch dies alles muß nichts bedeuten: Schließlich geht es nicht nur um Recht, sondern auch um ein politisches Signal des Staates in Richtung seiner GegnerInnen. Wer sich dem Zugriff der Justiz durch Flucht entzieht, der darf dafür nicht auch belohnt werden. So steht zu befürchten, daß den Beschuldigten eine längere Haft unter besonders verschärften Bedingungen bevorsteht. Nicht aus rechtlichen – aus pädagogischen Gründen. Marco Carini
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