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KommentarIm Zweifel für den Henker

■ USA vollstrecken Todesurteil trotz internationaler Proteste

Wenn es um den scheinbar unaufhaltsamen Vormarsch der UN zur Weltbeherrschung geht, dann sind der Phantasie vieler US-Amerikaner keine Grenzen gesetzt. Die Bedrohungsszenarien reichen von zwielichtigen Generalsekretären bis hin zu internationalen Rechtsverdrehern, die über nationale Glaubenssätze zu Law and order im allgemeinen und der Todesstrafe im besonderen trampeln. Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Justiz eines US-Bundesstaates des Verstoßes gegen das Völkerrecht bei der Verhängung eines Todesurteils beschuldigt. Der betroffene Staatsanwalt fürchtete denn auch gleich, daß US-Richter nun zu „unterwürfigen ausführenden Organen des Weltgerichts“ degradiert werden sollten.

Gegner der Todesstrafe in den USA finden diese Vision durchaus sympathisch. Bloß wissen sie, daß, erstens, Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs für die UNO-Mitgliedsstaaten nicht bindend sind, und, zweitens, die Todesstrafe im Gegensatz zur Folter völkerrechtlich nicht geächtet ist. Das ändert nichts daran, daß US-Gerichte bei der Anwendung der Todesstrafe ständig gegen rechtsstaatliche Grundsätze und völkerrechtliche Abkommen verstoßen, die sie ratifiziert haben. Im jüngsten Fall eines Verurteilten aus Paraguay ging es um das verweigerte Recht ausländischer Staatsbürger auf konsularische Hilfe im Fall ihrer Verhaftung. Diesen Einwand der UN-Richter hat der Oberste Gerichtshof der USA reflexartig weggewischt: Es genügt nicht mehr, Verfahrensfehler, falsche oder mangelhafte Beweisführung zu präsentieren. Gefordert wird vom Verurteilten der Nachweis, daß ohne diese Fehler kein Schuldspruch oder kein Todesurteil in der ersten Instanz ergangen wäre. Im Zweifel für den Henker. So kalt lächelnd sich die US-Justizbehörden über internationale Proteste und Urteile gegen ihre Todesstrafenpraxis auch hinwegzusetzen scheinen – sie stärken der kleinen Bewegung der Todesstrafengegner den Rücken.

Im Fall der Ausländer in amerikanischen Todestrakten stärkt es auch das US- Außenministerium, das die Hinrichtung des Paraguayers Angel Breard ebenso gerne verhindert hätte wie die des Mexikaners Mario Murphy im vergangenen September. Da konnte sich Madeleine Albright nur noch bei der mexikanischen Regierung entschuldigen. Andrea Böhm

Bericht Seite 11

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