■ Kommentar: Symbolische Ohrfeige
Am liebsten hätte sich das Schweriner Verwaltungsgericht mit den Vorfällen in Bad Doberan zunächst gar nicht beschäftigt. Schließlich liegt die Geschichte schon drei Jahre zurück – und damals war im Osten eben noch manches anders.
Auch gestern warb Verwaltungsgerichts-Präsident Hobbeling um Verständnis: Die „Ossis“ seien mit solchen Ereignissen überfordert gewesen, schließlich habe sich die Polizei noch im Wende-Umbruch befunden. Und nach dem Brandanschlag auf das Vietnamesen-Wohnheim im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen – Anlaß der Demo – habe man vielleicht den Bogen gegen die Antifaschisten ein wenig überspannt.
Doch letztlich erkannte das Gericht die grundsätzliche Bedeutung dieses Rechtsstreits – immerhin waren die Verantwortlichen allesamt „Wessis“, die ja seit fünf Jahren das Ruder in der Polizeiflotte übernommen haben. Es gelte daher grundsätzlich, der westlichen Vorgehensweise – wo Angriffe auf das Demonstrationsrecht eine unschöne Tradition haben – Einheit zu gebieten.
Deshalb ist das gestrige Verfahren ein wichtiger Markstein für das Bemühen, westliches Handeln nicht automatisch zu übernehmen. Zugleich ist es eine symbolische Ohrfeige für die „Wessi“-Einsatzführer.
Vielleicht, vielleicht – mensch wird ja noch hoffen dürfen – nach all den zahlreichen verlorenen Prozessen tritt nach dieser erneuten Niederlage auch bei Hamburgs Polizeiführern endlich ein Lerneffekt ein: Den dummerhaftigen Prognosen des Staatsschutzes, der allüberall RAF-Umfelder ausgemacht haben will – nicht mehr bedingungslos zu glauben.
Kai von Appen
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