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■ KommentarSäuberungen

So harmlos können Platzverweise sein: In Ausnahmesituationen wie Unfällen oder einsturzgefährdeten Gebäuden sollen sie schaulustige Massen fernhalten. Genau dafür wurden diese „Sicherheits- und Ordnungsgesetze“ auch gemacht.

Daß sie seit Mai auch auf Kleindealer und Junkies angewandt werden, war von Anfang an eine waghalsige Praxis; nicht nur politisch unsinnig – die Szene wird sich nur verlagern, nicht in Luft auflösen –, sondern auch juristisch bedenklich. Wie soll letztlich nachgeprüft werden, ob ein Arzttermin „glaubhaft“ und ein Anwaltsbesuch „wahr“ ist, wenn nicht durch Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Spätestens mit dem Fall Demir B. ist klar: Wer für einen Kurden gehalten wird oder schwarz ist, braucht nicht einmal „auffällig“ geworden zu sein. Auf verdächtiges Aussehen hin kann man sich all derer entledigen, die einem nicht ins Straßenbild passen.

Wer ist als nächstes dran? Es gibt auch noch jede Menge Obdachlose und AlkoholikerInnen in St. Georg. Wenn willkürlich Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden, wenn die Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe reicht, um die Bewegungsfreiheit von Menschen in dieser Stadt zu beschneiden, denkt man mit Grauen an die Folgen. Wird es bald auch „Passierscheine“ geben, wenn Sinti und Roma in der City einen Arzt aufsuchen wollen?

Daß ein Teil unserer Jugendlichen Angst davor haben muß, sich am Hauptbahnhof zu verabreden, ist ein Armutszeugnis für eine „weltoffene“ Großstadt. Ebensowenig läßt sich menschliches Elend dadurch beseitigen, daß man ihm ein Platzverweis erteilt. Silke Mertins

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