Kommentar zur Gras-Debatte: Lasst doch das Hanf in Ruhe!
Die CDU will den Eigenbedarf von Cannabis einschränken? Da haben sie wohl selbst zu arg an der Tüte gezogen - kürzlich sah die Partei die Sache noch anders.
Die Frage, wie viel Cannabis der Berliner Kleinkonsument in der Tasche haben darf, ist also drängend. So drängend, dass dafür Experten angehört werden und der Innensenator erwägt, die bisher erlaubten 15 Gramm auf 6 Gramm zu senken. So drängend, dass für diese Forderung 18 Jahre lang Zeit war.
Henkels Begründung: Eine bundesweit einheitliche Regelung werde verlangt. Das sage schließlich die „Cannabis-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts. Die allerdings ist von 1994 – eine ganze Weile, in der die Republik nicht aus den Fugen kippte, weil in einem Bundesland ein paar Gramm mehr als anderswo erlaubt waren. Und in denen zuletzt, in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz, die Grenze auch mal auf 10 Gramm angehoben wurde. Eine dringend nötige Angleichung auf 6 Gramm? Wohl kaum.
Was die Debatte zeigt, ist, wie wenig fachlich und wie sehr parteipolitisch hier entschieden wird. Rot-Grün hebt die Grenze, Rot-Schwarz senkt sie – Entscheidungen nach wählerheischendem Gusto. Dabei ist längst klar, dass Strafverfolgung zu vernachlässigen ist, wenn es darum geht, Jugendliche vor Abhängigkeit zu schützen. Viel wichtiger: aufklären, auf Risiken hinweisen - und alles Weitere der Vernunft der Freizeitkiffer überlassen. Nicht die nämlich sind das Problem, sondern Dealer, die neben Gras noch mit ganz anderem Zeug hantieren.
Und offenbar zog die CDU selbst ein bisschen zu heftig an der Tüte – und vergaß darüber, dass es nicht lange her ist, dass sie selbst den Cannabis-Eigenbedarf lockerer sah. Die Regel sei "hinreichend liberal und bedarf keiner Veränderung", ließ die Partei verlauten. Das war im Wahlkampf 2011 – kein dreiviertel Jahr her.
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