Kommentar zum Sonntags-Ladenschluss: Lasst die Mehrheit entscheiden
Die Menschenfischer in den Kirchen wollen am Sonntag keine Konkurrenz um ihre Beute
Bericht: Der Sonntag steht vor Gericht
Die Klage der christlichen Kirchen gegen die Sonntagsöffnungen der Läden ist verständlich: Sie fürchten, dass in Zukunft noch weniger Menschen zu den Gottesdiensten kommen. Mit ihrem Gang vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe wollen sie sich die unliebsame Konkurrenz vom Leibe halten. Doch den christlichen Kirchen gehören inzwischen lediglich 29 Prozent der Berliner an. Und nur ein Bruchteil geht in den Gottesdienst. Diese kleine Minderheit sollte nicht das Recht haben, der Mehrheitsgesellschaft ihre Glaubensregeln aufzuzwingen.
Tatsächlich gibt es viele gute Argumente dafür, an den Sonntagen die Geschäfte geschlossen zu halten: Ein ruhiger Tag zum Durchatmen tut gut. Auch die Gewerkschaften setzten sich dafür ein, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Die Frage, ob und an wie vielen Sonntagen die Geschäfte öffnen dürfen, sollte daher durch die in dieser Gesellschaft bei solchen Auseinandersetzungen üblichen Verfahren entschieden werden: etwa in der Tarifauseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Oder durch das Abgeordnetenhaus, unsere demokratisch legitimierte Volksvertretung. Deren Beschluss sollten auch die Christen akzeptieren.
Und was die sonntäglichen Gottesdienste angeht, hier nur ein kleiner Ratschlag: In der Kirche erreicht man ohnehin kaum noch Menschen. Da wäre es doch viel klüger, wenn die Kirchen für die völlige Verkaufsfreiheit einträten - und dann mit ihren Posaunenchören dorthin ziehen, wo die Leute sind: in die gut gefüllten Einkaufsstraßen.
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