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Kommentar zu Reform der VolksentscheideKein Geld vom Staat für Plakate

Kommentar von Sebastian Heiser

Die Forderung nach Geld für Initiativen, die Volksentscheide anstoßen, hört sich gerecht an, ist es aber nicht. Gegeninitiativen gehen dabei leer aus.

Die Forderung hört sich zunächst gut an: Initiativen, die einen Volksentscheid anstoßen, sollen einen Zuschuss vom Staat bekommen, um einen Teil ihrer Wahlkampfkosten zu decken. Damit könnten sich auch weniger finanzstarke Gruppen einen Volksentscheid leisten, argumentiert der Verein Mehr Demokratie. Das Geld aus dem Landeshaushalt soll also ein gutes Stück mehr Gleichberechtigung schaffen.

Doch tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Der Vorschlag würde zu mehr Ungleichheit führen, und zwar zu mehr Ungleichheit zwischen den Befürwortern und den Gegnern eines Volksentscheides. Schließlich gibt es zu einem Volksentscheid immer auch Gegeninitiativen, und auch deren Plakate und Wahlkampfstände müssen bezahlt werden.

Die Gegner einer Initiative aber können keine Zuschüsse aus Steuergeldern bekommen, denn jeder kann schließlich gegen einen Volksentscheid sein. Und wie sollte man da entscheiden, wer wie viel bekommt? Der Senat kann es nicht entscheiden, schließlich richten sich die Volksentscheide gegen ihn, er ist also parteiisch. Objektive Kriterien, nach denen das Geld gerecht verteilt werden könnte, gibt es nicht.

Vor allem aber ist es nicht wirklich notwendig, die Initiatoren einer Abstimmung zu subventionieren, um mehr direkte Demokratie zu erreichen. Direkte Demokratie ist dazu da, damit Entscheidungen des Abgeordnetenhauses korrigiert oder Gesetze angestoßen werden können, wenn die Mehrheit der Bürger dies will. In so einem Fall werden auch genug Bürger Geld spenden oder ehrenamtlich mitarbeiten, um der Forderung zum Erfolg zu verhelfen.

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1 Kommentar

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  • WF
    Werner Fischer

    Vor Volksentscheiden darf es keine staatliche Mittel für oder gegen Initiativen geben. Als Mitglied von Mehr Demokratie nehme ich hier eine andere Position ein als Vorstandssprecher Michael Effler.

     

    Grundsätzlich sollte jegliche Werbung unzulässig sein, nur eine objektive und sachliche Information (Volksentscheid-Info) mit Argumenten pro und kontra. In der Praxis wird dies allerdings nur schwer durchzusetzen sein.

     

     

    Nachgedacht werden sollte aber über eine geringfügige Kostenerstattungen an die Initiatoren nach einem erfolgreichen Volksentscheid. Diese sollte dann zu Lasten der Parteienfinanzierung gehen, da die gewählten Volksvertreter ihre Aufgabe ja insoweit unzureichend wahrgenommen haben. Vielleicht wäre das ein geeignetes Mittel, die Parteien wieder zu mehr Bürgernähe anzuhalten.

     

    Mit demokratischen Grüßen

     

    Werner Fischer, FÜR VOLKSENTSCHEIDE

    (überparteiliche Wählergruppe)