Kommentar Zumwinkel-Urteil: Geschäft auf Gegenseitigkeit

Der Deal im Zumwinkel-Prozess hat den Beigeschmack von Klassenjustiz. Auch die derzeit angestrebte Legalisierung von Deals wird daran nichts ändern.

Das Urteil stand schon vorher fest: Wegen Steuerhinterziehung hat das Bochumer Landgericht Ex-Postchef Klaus Zumwinkel mit zwei Jahren auf Bewährung bestraft. Die Richter bestätigten damit ein böses Gerücht, das schon seit Wochen über die Gänge der Justizgebäude am Bochumer Westring geisterte: Sollte Zumwinkel geständig sein, müsse er das Gefängnis auf keinen Fall fürchten, hieß es. Milde gegen Reue laute das Geschäft auf Gegenseitigkeit, auf das sich Anklage und Verteidigung bereits im Vorfeld geeinigt hätten.

Dieser in Hinterzimmern geschlossene Deal schadet dem Ansehen der Justiz: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen", hatten Demonstranten schon vor dem Urteil vor dem Gerichtsgebäude plakatiert. Sie dürften sich jetzt bestätigt fühlen. Zwar bemühte sich die Anklage um eine umfangreiche Begründung, warum Zumwinkel lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden solle: Der Exmanager sei geständig, reuig und verfüge über einen bisher tadellosen Lebenslauf - ganz so, als sei sie Zumwinkels Verteidigung.

Wesentliche Fragen sparte sie dabei jedoch aus: So bestand Zumwinkels liechtensteinische Stiftung bereits seit 1986. Vor Gericht zur Sprache kam lediglich seine Steuerhinterziehung von 2002 bis 2006. Dass der ehemalige Berater der Bundesregierung bereits davor Millionen Euro Steuern hinterzog, erwähnte der Staatsanwalt nur nebenbei. Ob und wie dieser zusätzliche Steuerbetrug in Millionenhöhe Einfluss auf das beantragte Strafmaß hatte, davon erfuhr die Öffentlichkeit nichts.

Was bleibt, trägt den unangenehmen Beigeschmack von Klassenjustiz. Trotzdem ist Justizministerin Brigitte Zypries gerade dabei, Deals zwischen Verteidigung und Gericht auch offiziell zu legalisieren. Strafprozesse würden damit transparenter, argumentiert die Sozialdemokratin. Das Gegenteil ist der Fall, wie der Prozess zeigt: Getroffen werden die Absprachen vor allem zwischen Verteidigung und Anklage. Nur gehen die Gerichte selten über das von den Staatsanwälten beantragte Strafmaß hinaus - und schüren so das Misstrauen gegen die Justiz.

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