Kommentar Youtube vs. Gema: Punktsieg für YouTube

Wie soll das Urheberrecht in der digitalen Welt gestaltet sein? Wie lässt sich die gute Idee des pauschalen Vergütens aufs digitale Zeitalter übertragen – Stichwort Kulturflatrate.

Die YouTube-Disco spielt erst mal weiter: Die Verwertungsgesellschaft Gema ist mit ihrer Eilverfügung gescheitert. Das in der progressiven Netzszene eigentlich unbeliebte Landgericht Hamburg stellte fest, dass die Sperrung der monierten Videos nicht so sehr eilt, dass man damit nicht bis zur eigentlichen Verhandlung abwarten könne. Damit errang YouTube beziehungsweise Google einen Punktsieg gegen die Verwertungsgesellschaft.

Auch ließ das Gericht durchblicken, dass sich die Streithähne am besten außergerichtlich einigen sollten. Das jedoch ist kaum wahrscheinlich - denn ihre Positionen stehen sich konträr gegenüber. Die Gema will mehr Geld, YouTube will nicht so viel zahlen. Außerdem will die Gema, dass YouTube schneller sperrt und mehr als bisher nach Urheberrechtsverletzungen fahndet. YouTube möchte die hochladenden Nutzer für Urheberrechtsverletzungen mehr in die Verantwortung nehmen. Weil beide Seiten viel Geld haben, wird die Sache wohl erst vor dem Bundesgerichtshof abschließend entschieden.

So bleibt genug Zeit, das Eigentliche zu diskutieren: Wie soll das Urheberrecht in der digitalen Welt gestaltet sein? Wie lässt sich die gute Idee des pauschalen Vergütens aufs digitale Zeitalter übertragen - Stichwort Kulturflatrate.

Die Gema muss sich außerdem fragen lassen, ob sie mit ihrer Sperrpolitik überhaupt die Interessen ihrer Mitglieder vertritt. Denn nicht alle teilen die restriktive Linie. So sind auch einige von der Gema vertretene Musiker der Meinung, dass es gut ist, wenn ihre Musik bei YouTube verfügbar ist. Denn dann ist die Aufmerksamkeit für ihre Werke größer - weltweit. Geschäftemachen im digitalen und vernetzten Zeitalter funktioniert anders als damals, als man sich Musik als Vinyl aus dem Plattenladen holte.

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