Kommentar Wasserverträge: Mehr Mut, zu Fehlern zu stehen
Der Senat müsste sich dazu durchringen, die Verträge anzufechten. Denn Fehler sind verzeihlich - wenn sie nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Es ist eine Lösung, die wie auf dem Silbertablett serviert daherkommt: Der Vertrag über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe hat einen Haken, einen so großen, dass eine Anfechtung aussichtsreich erscheint. So stellt es jedenfalls ein Gutachten aus dem Jahr 2003 dar. Nun müsste sich also der Senat dazu durchringen, die Verträge anzufechten. Allzu schwer dürfte ihm das nicht fallen, haben Politiker in den letzten Wochen doch parteiübergreifend den damaligen Verkauf als falsche Entscheidung kritisiert. Und angekündigt, Verhandlungen über einen Rückkauf in die Wege zu leiten.
Doch halt - irgendetwas stimmt da nicht. Wenn das Gutachten seit 2003 vorlag, warum gab es nicht schon längst eine Klage? Warum wird allseits über einen milliardenschweren Rückkauf diskutiert, nicht aber über eine Anfechtung des Vertrags?
Eine Vermutung liegt nahe: Die Politik hat Angst davor, ihre Fehler von damals einzugestehen. Während es anscheinend legitim ist, seine politischen Ansichten zu ändern und zu der Erkenntnis zu kommen, dass die Wasserbetriebe jetzt doch besser ganz dem Land und nicht teils den Privaten gehören sollten, scheint das Eingeständnis, mutmaßlich verfassungswidrige Verträge abgeschlossen und diese Verträge über Jahre aufrechterhalten zu haben, zu schwerwiegend.
Doch da irren die Verantwortlichen. Selbst von Politikern erwartet niemand, dass sie perfekt sind. Doch eines dürfen sie nicht: Fehler unter den Teppich kehren und die Bevölkerung dafür zahlen lassen. Daher müssen die Verträge angefochten werden, und zwar bald. Und sollte der Senat vor Gericht verlieren, kann man immer noch über einen Rückkauf diskutieren.
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