Kommentar Suizid in Abschiebehaft: Eine traurige Mahnung
Schon lange wird gefordert, die Abschiebe- und die Strafhaft zu trennen. Ebenso lange ein dichteres psychologisches Betreuungsnetz. Mit beidem sollte man sich beeilen.
I m März erst hat sich ein 25-Jähriger in der Abschiebehaft das Leben genommen, nun eine 34-Jährige. Das zeigt, wie groß die Verzweiflung dieser Menschen angesichts der drohenden erzwungenen Ausreise gewesen ist.
Für Abschiebungen politisch zuständig ist das Innenressort, für den Aufenthalt in der Abschiebehaft jedoch das Justizressort. Diese beiden Fälle sind also zunächst eine bittere Bilanz für den grünen Justizsenator Till Steffen, der sein Amt mit so viel Reformplänen angetreten hat.
In den vergangenen zehn Jahren kam es in der Hamburger Abschiebehaft zwar zu 23 Versuchen, aber zu keinem vollendeten Suizid. Das bedeutet, dass diese Entscheidung immer auch eine individuelle Komponente hat: dass ein Mensch, unabhängig von den Bedingungen seiner Haft, keine Lebensperspektive in seinem Herkunftsland sieht. Und das gibt Anlass zur Frage, wie sorgfältig die Entscheidung zur Abschiebung getroffen wurde.
Aus dieser Grundsatzfrage folgt aber nicht, dass nicht auch die Haftbedingungen genau zu prüfen wären. Schon lange wird gefordert, die Abschiebe- und die Strafhaft zu trennen - räumlich und organisatorisch. Und seit langem wird ein dichteres psychologisches Betreuungsnetz angemahnt. Der Suizid der jungen Frau ist eine traurige Mahnung, sich mit beidem zu beeilen.
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