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Kommentar Prozess Flughafen-GegnerKleinkarierte Drohgebärden

Gernot Knödler
Kommentar von Gernot Knödler

Seltsam kleinlich sind die Auflagen der Stadt: Die Sache mit dem Megaphon und der Gehsteig-Demo klingt schwer nach Schikane. Zur Vertrauensbildung zwischen Bürger, etablierter Politik und Wirtschaft trägt das nicht bei.

Stuttgart 21", Gorleben und das Hamburger Gängeviertel - auch in Braunschweig spielt sich ab, was derzeit die Republik umzutreiben scheint. Misstrauische, im Zentrum der Gesellschaft lebende und wohlinformierte Bürger pfuschen der Politik - aus deren Sicht - ins Handwerk. Der Protest gegen die Braunschweiger Pistenverlängerung aber ist weit weniger mächtig als die genannten Beispiele. Und die Reaktion von Bauherren und Staatsmacht erscheint umso kleinkarierter.

Einzelne Vorwürfe, wie sie vom Ratsherrn Peter Rosenbaum geschildert werden, klingen absurd. Er soll ein Flatterband entfernt oder eventuell auch zerrissen zu haben und bei einer Mini-Demo ein Megaphon benutzt haben. Eine Justiz allerdings, die sich mit derlei Lappalien befasst, sollte sich nie wieder wegen Überlastung beschweren.

Seltsam kleinlich sind auch die Auflagen der Stadt: Die Sache mit dem Megaphon und der Gehsteig-Demo klingt schwer nach Schikane - zusammen mit eingeleiteten Strafverfolgung sogar nach Einschüchterung. Die Träger des Protests werden kriminalisiert und mit den Prozesskosten bedroht. Weil der Protest von weniger Menschen getragen wird als anderswo, glauben Stadt und Flughafen offenbar, sich auf diesem Wege durchsetzen zu können.

Zur Vertrauensbildung zwischen Bürger, etablierter Politik und Wirtschaft trägt das nicht bei. Das könnte sich rächen.

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Gernot Knödler
Hamburg-Redakteur
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2 Kommentare

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  • M
    max

    "Eine Justiz allerdings, die sich mit derlei Lappalien befasst, sollte sich nie wieder wegen Überlastung beschweren."

    Der Satz trifft den Nagel auf den Kopf.

    Im Übrigen ist es äußerst bedenklich, wenn staatliche Behörden Demonstrationen in erster Linie als Störung und nicht als Wahrnehmung demokratischer Grundrechte behandeln. Ein Mikrofon dient nicht nur der Kommunikation mit den Versammlungsteilnehmern, sondern auch und vor allem mit der Umwelt/Allgemeinheit. Genau an diese sind Versammlungen adressiert. Das Versammlungsrecht ist ein Kommunikationsgrundrecht!

  • T
    Tom

    Man könnte glatt glauben, dass Merkel BILDungsgipfel innerhalb ihrer Partei und auch auf der Braunschweiger provinziellen Ebene deutlich Wirkung zeigt, so bar aller Komunikationsfähigkeit, so fern den Bürgern.

    Ja, das könnte man vermuten, wenn es nicht schon solch eine durchtriebene Methode hätte.

     

    Solidarische Grüße

    aus S nach BS