Kommentar: Privatisierung im Strafvollzug : Koch bleibt Koch
Nordrhein-Westfalens Justiz forciert die Privatisierung von Aufgaben, die bisher Beamten vorbehalten blieben – und das ist gut so: Kaum verständlich ist, warum bisher sogar Gefängnisköche und Gärtner verbeamtet werden mussten, um in den Haftanstalten Dienst tun zu dürfen.
Zwar will SPD-Landesjustizminister Wolfgang Gerhards konkrete Ergebnisse erst 2006 vorlegen. Klar dürfte aber schon heute sein, dass in den Gefängnissen wie in den restlichen Behörden ein massives Sparpotenzial schlummert: Private Dienstleister arbeiten flexibler und effizienter als eingefahrene Beamte, und das auch ohne Lohn- und Sozialdumping. Dem NRW-Justizministerium bleibt die Aufgabe, Mindeststandards in Bezahlung und Qualifikation zu sichern – Lohndrückerei wie bei den privaten Sicherheitsdiensten, wo viele Beschäftigte 60 und mehr Stunden pro Woche arbeiten müssen, um ihren Unterhalt zu sichern, darf die Politik nicht zulassen.
Die Möglichkeiten dazu hat das Justizministerium über die Auftragsvergabe in der Hand. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen dürften sich also kaum ändern, zumal ohnehin Beamte für die Bewachung der Gefangenen zuständig bleiben. Voreilig und unbegründet scheint deshalb die Sorge um die Häftlinge, hinter der sich die Interessenvertretung der Strafvollzugsbeamten verstecken will. Wer die Situation der Gefangenen verbessern will, soll mehr Geld fordern – für eine bessere Entlohnung der Arbeit hinter Gittern, für Bildung und Information – und nicht für das Gefängnispersonal.
ANDREAS WYPUTTA