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Kommentar PolizeigewaltFäuste unter Kontrolle halten

Kommentar von Plutonia Plarre

Das Amtsgericht stellt klar: "Schubser" sind kein Kavaliersdelikt. Polizisten müssen sich auch in aufgeheizten Situationen endlich zurücknehmen.

R uppige Szenen wie diese kann man oft beobachten, wenn geschlossene Einheiten bei unübersichtlichen Gemengelagen in Stress geraten: Ein Polizist verpasst einem Demonstranten einen Faustschlag in den Rücken. Der Getroffene taumelt, stürzt aber nicht. Gewöhnlich bleibt so etwas folgenlos. Und auch dieser Vorfall wäre wohl ungeahndet geblieben, hätte nicht ein Beobachter sein Video ins Internet gestellt. Und wäre der Schlag nicht bei der "Freiheit statt Angst" im September 2009 gefilmt worden. Denn die ist durch einen anderen Fall in die Schlagzeilen geraten: Ein Radfahrer, besser als "Mann in Blau" bekannt, wird am Rand der Demo von Polizisten schwer misshandelt. Die Schläger sind bis heute nicht angeklagt - aber das ist ein anderer Skandal.

Demgegenüber war der Faustschlag, der am Montag vor Gericht verhandelt wurde, fast harmlos. Trotzdem ist der 29-jährige Beamte verurteilt worden. In seltener Klarheit hat das Gericht festgestellt, der von dem Angeklagten als Schubser deklarierte Schlag war mitnichten ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fazit: Auch in aufgeheizten Situationen kann von Polizisten verlangt werden, die Ruhe und den Überblick zu bewahren.

Das Urteil wird in der Polizei für Diskussionen sorgen. Die Gewerkschaften sind längst der Meinung, dass Polizisten die eigentlichen Opfer sind, weil sie zunehmenden Attacken wehrlos ausgesetzt sind. Das alles ändert nichts daran, dass Polizisten lernen müssen, ihre Fäuste besser unter Kontrolle zu halten. Was bislang durchging, weil es nicht nachweisbar war, ist durch die Handy- und Videofilmtechnik justiziabel geworden. Beamte, die das nicht wahrhaben wollen, sollten sich schleunigst eine Rechtsschutzversicherung zulegen.

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Redakteurin taz.Berlin
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5 Kommentare

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  • D
    David

    NEMO, die Kennzeichnungspflicht für Polizisten wird kommen. Wir nicht locker lassen, bis die auch im letzten Bundesland durchgesetzt ist.

     

    Und dann wird jede potenzielle Straftat angezeigt, angezeigt, und nochmal angezeigt, bis wir die Prügelfreunde aus den Reihen der Polizei diszipliniert haben und sie so lange bestraft werden, bis sie gerafft haben, dass das Gesetzt auch für sie gilt.

  • N
    Nemo

    KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR EUCH LINKS-ROT-GRÜNEN BERUFSDEMONSTRANTEN! JETZT!

  • A
    alcibiades

    @glietschi: Abwarten, das machen die bestimmt noch.

     

    Kennzeichnungspflicht, Kennzeichnungspflicht, Kennzeichnungspflicht. Wie oft muss man das wiederholen?

     

    Auf den Videos zur Stuttgarter Demo vom letzten Donnerstag ist mir ja auch einer mehrmals aufgefallen, mal sehen ob die Staatsanwaltschaft sich zumindest um die Spitze des Eisbergs kümmert und gegen diesen Mann ermittelt. Wie das Opfer in diesem Fall hier ja leider sagt, sind solche Prügeleien ja an der Tagesordnung, gleich um was es bei der Demo geht. Wenn die Beamten bei Demos ihre Hasskappen und Helme aufziehen und Handschuhe anlegen, läuft es mir jedesmal kalt den Rücken runter.

  • G
    GdP_lein

    Die GdP bietet schon seit Jahrzehnten 'spezielle' Rechtsschutzversicherung für PolizistInnen. Nebst sog. 'Gutachtern' und entsprechend furchtbaren Juristen. Daher haben die Staatsanwaltschaften selten Lust, Anklage zu erheben, geht ja regelmäßig durch mehrere Instanzen.

  • G
    Glietschi

    Potentielle Schläger aufgemerkt: Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei (vorsätzlich) begangenen Straftaten. Die taz hätte, anstatt die braven Ordnungsmänner in die Irre zu führen, besser auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, irgendeine Art Rechtsschutzfonds o. Ä. ins Leben zu rufen. Vielleicht unter dem Namen "grün-weiße Hilfe".

     

    Die Polizeigewerkschaft könnte ja den organisatorischen Kram übernehmen. Sie würde dann endlich nicht nur Straftaten ihrer Klientel öffentlich verbal billigen und verteidigen, sondern der verbalen Unterstützung von Polizeigewalt auch handfeste Taten folgen lassen.