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Kommentar MinijobberinnenSackgasse Hinzuverdienst

Barbara Dribbusch
Kommentar von Barbara Dribbusch

Die Entwicklung in der Dienstleistung steht dem neuen Unterhaltsrecht entgegen und umgekehrt. Wir brauchen eine integrative Gesetzgebung, die solche Widersprüche im Auge behält.

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Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
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6 Kommentare

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  • DV
    Dr. v. Q.

    @ Irene: Stimmt!

     

    (und ich kenne keine Familie, in der eine "interne Verrechnung" stattfindet, die Frau verdient halt weniger)

  • I
    Irene

    Trotz Ehegattensplitting und egal, wie man das als Familie intern verrechnet, am frustrierendsten ist die Steuerklasse 5 für arbeitende Ehefrauen. Sie gehört verboten. Wenn man vom Brutto nicht mal mehr die Hälfte rauskriegt, wenn von diesem Betrag dann aber ALG und andere Lohnersatzleistungen berechnet werden, und wenn man eh keine hohe Rente zu erwarten hat, ist es verführerisch, lieber einen 400 Euro Job anzunehmen.

  • DV
    Dr. v. Q.

    @ Von Bendte:

     

    1. Krankheitsfall:

    geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie alle anderen Arbeitnehmer auch, dito Urlaub ect.

     

    2. mehrere Beschäftigungen nebeneinander

    Mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander sind nicht zulässig und würden bei ordnungsgemäßer Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialkasse auch sofort bemerkt werden. Schon die zweite gfB müsste daher schwarz erfolgen. Das wäre dann keine Frage der Gesetzgebung, sondern der Kontrollintensität des Staates.

     

    3. gesetzliche Minijobberquote:

    Was ist mit Unternehmen wie zB Zeitungsverlagen, die auf die Beschäftigung von Aushilfen angewiesen sind, zB im Bereich der Auslieferung

    Was ist mit Gaststätten, in denen studentische Aushilfen gerne arbeiten? Was ist mit einem Arbeitgeber, der nur EINEN gfB beschäftigt und sonst keine Arbeitnehmer? Für jeden Ausnahmeregelung im Gesetz? Das scheint mir etwas realitätsfern.

     

    @alle:

     

    Richtig wäre im Bereich 0-400 € Verdienst ein gleitender Übergang bei der Sozialversicherung, wie es ihn jetzt schon im Bereich 401-800 € Verdienst gibt.

     

    Ansonsten verkennt der Kommentar meiner Ansicht nach, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 30 % zahlt, die Beschäftigung von gfB für ihn also nicht unbedingt günstiger ist. Teilzeitarbeit darüber hinaus ist ohnehin eine regulär sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Soll man die verbieten?

  • B
    Bendte

    Doch, der Minijob ist das Problem. Nicht nur für Ehefrauen. Es gibt immer mehr Menschen, die gleich mehrere Minijobs ausüben, und sich so in einem sehr unsicheren Raum bewegen. Für ArbeitgeberInnen sind diese Angestellten sehr bequem: sie sind schön flexibel, kosten wenig Steuern und im Krankheitsfall gar nichts.

     

    Nichts gegen Aushilfsanstellungen, aber die Belegschaft jedes Betriebes - jeder, auch unter 10 Angestellten! - sollte höchstens 1/3 Aushilfen beschäftigen dürfen.

  • CR
    christine rölke-sommer

    tja, an der geschichte mit dem 'hinzuverdienst' hat sich im prinzip nicht viel geändert, seit meine mutter vor bald 40 jahren als erzieherin auf halber stelle feststellte, dass das mist ist. in jeder hinsicht. - andererseits: familienfrauen können nicht mal eben von halbe auf volle stelle umstellen (familienmänner auch nicht - es sei denn, sie fahren das 'lebensmodell' des hauptverdieners). schließlich machen familien auch arbeit - betreuungsarbeit. dass die auch teil des einander geschuldeten unterhalts ist, hat sich noch nicht herumgesprochen...

  • TA
    Thomas Albrecht

    Nicht der Minijob ist das Problem!

    Der Minijob ist nur attraktiv, weil es

    a. das Ehegattensplitting und

    b. die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der Krankenversicherung

    gibt.

    Ohne diese beiden Vergünstigungen halten Staat und Sozialversicherung die Hand derat auf, dass sich eine Zusatzbeschäftigung nicht lonht, weil man davon nicht mal ein bisschen Kinderbetreuung bezahlen kann.

    Wenn die Geschlechterrollen nicht zemetiert werden sollen, muss Kinderbetreuung günstiger zu haben sein. Und Staat und Sozialversicherung müssen Eltern deutlich mehr ihrer erarbeiteten Geldes lassen. Und dann weg mit den Privilegien, die v.a. für verheiratete Paare sind, aber zu wenig für Eltern.