Kommentar Libyen-Affäre: Geschäftsfreunde und Helfer
Eine Regierung, die für Menschenrechte eintreten will, darf es nicht wissentlich zulassen, wenn ein deutsches Unternehmen Polizisten einer Diktatur darin schult, wie man diese möglichst effektiv verletzt.
Anders als zunächst behauptet, besteht inzwischen kein Zweifel mehr: Deutsche Behörden wussten sehr wohl, was die private Sicherheitsfirma BDB Protection in Libyen so trieb. Die Frage ist nur noch, ob sie trotz aller Dementis nicht doch tiefer in das Engagement im nordafrikanischen Wüstensand involviert waren. Fest steht jedenfalls, dass die deutsche Regierung gegen das mehr als heikle Training libyscher Polizisten nicht einschritt.
Womöglich kam es ihr gar nicht ungelegen: Schließlich hatte Libyen im März 2005 den Wunsch nach polizeilicher Zusammenarbeit an das Auswärtige Amt gerichtet. Wie passend, dass kurz darauf die BDB Protection ihre Arbeit für das autokratische Regime Muammar al-Gaddafis aufnahm! Wer macht sich schon gerne selber die Hände schmutzig? So erinnert der Fall doch fatal an jene Affäre um einen ehemaligen BND-Mitarbeiter und Bundeswehrmajor, die Mitte der Neunzigerjahre aufflog: Der hatte mit seiner Privatfirma von 1979 bis 1983 das Wachregiment Gaddafis trainiert. Auch damals dementierte das Kanzleramt entschieden, dies sei im Auftrag des BND und mit Rückendeckung der Regierung geschehen. Wirklich aufgeklärt wurde der Fall indes nie.
Auch diesmal behauptet die Regierung, das Schulungsprogramm sei eine rein "private Aktion eines kommerziellen Anbieters" gewesen. Das Geschäft mag sogar völlig legal gewesen sein, legitim war es nicht. Ein Skandal ist es in jedem Fall, wenn eine deutsche Firma in einem Folterstaat Polizisten ausbildet - egal, ob deutsche Behörden sie dabei unterstützten oder "nur" davon wussten.
Eine Regierung, die für sich in Anspruch nimmt, für Menschenrechte einzutreten, darf es nicht wissentlich zulassen, wenn ein deutsches Unternehmen Polizisten einer Diktatur darin schult, wie man diese möglichst effektiv verletzt. Die deutsche Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass der deutsch-libysche Polizeiskandal restlos aufgeklärt wird - und das nicht nur hinter verschlossenen Türen. Eine Verhandlung im geheim tagenden Kontrollgremium des Parlaments reicht da nicht aus. PASCAL BEUCKER
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