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Kommentar Kieler WahlgesetzNicht verfassungskonform

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Das schleswig-holsteinische Wahlgesetz ist verfassungswidrig. Endlich wird dagegen geklagt.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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