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Kommentar Job-Datenschutz-GesetzEin typisch schwarz-gelber Kompromiss

Wolf Schmidt
Kommentar von Wolf Schmidt

Dass die deutschen Konzerne beim Datendurchwühlen keine Grenzen kennen, haben sie schon bewiesen. Man hätte sie ihnen ruhig noch deutlicher aufzeigen können.

L idl, Telekom, Bahn, KiK: Was sich deutsche Firmen bei der Bespitzelung ihrer Mitarbeiter erlaubt haben, musste Folgen haben. Deshalb ist es auch gut, dass die schwarz-gelbe Regierung nun ein Gesetz vorlegt, das den Umgang mit den Daten der Arbeitnehmer regelt. Am Mittwoch soll es im Kabinett verabschiedet werden. Dabei sind einige sinnvolle Regeln auf den Weg gebracht worden. Andere klingen gut, könnten aber paradoxerweise nicht zu weniger, sondern sogar zu mehr Überwachung der Beschäftigten führen. Erst zum Erfreulichen.

Gut ist etwa, dass es nun bald Regeln gibt, was Arbeitgeber im Netz über Bewerber recherchieren dürfen. Chefs sollen zwar bei Google nachschauen können, was über ihre potenziellen Arbeitnehmer in Erfahrung zu bringen ist; sie sollen sich aber nicht in soziale Netzwerke einschleichen dürfen, wo womöglich peinliche Partybilder zu finden sind.

Auch für bereits Beschäftigte ist in dem Gesetzentwurf Positives zu finden. So soll auf Druck der FDP nun verboten werden, dass Arbeitnehmer heimlich per Video überwacht werden können, selbst wenn es um die Aufdeckung einer Straftat geht. Das geht sogar über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinaus. Doch freuen wir uns nicht zu früh. Denn im Gegenzug sind die Hürden vor einer offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz in dem Gesetzentwurf niedrig gehalten. Datenschützer rechnen denn auch damit, dass diese in Zukunft eher ausgeweitet wird. Dass die Kameras gekennzeichnet sein müssen, ist kein Trost. Wer eine Kamera über seinem Arbeitsplatz hängen hat, der wird beobachtet, ob offen oder heimlich, ist nachrangig.

taz

Wolf Schmidt ist Inlandsredakteur der taz.

Obwohl die FDP in manchen Punkten die Union noch korrigieren konnte: Allzu krasse Vorschriften wollte die Koalition den Firmen eben doch nicht machen. So könnte auch die betriebliche Rasterfahndung ausgeweitet werden, also der systematische Abgleich von Beschäftigtendaten, um Korruption auf die Spur zu kommen. Auch hier will man Missbrauch vorbeugen, indem die Daten zunächst nur anonymisiert durchforstet werden können. Doch schwammig bleibt, was eine "Straftat oder andere schwerwiegende Pflichtverletzung" ist, deren Aufklärung einen Abgleich erlaubt. Dass die deutschen Konzerne beim Datendurchwühlen keine Grenzen kennen, haben sie schon bewiesen. Man hätte sie ihnen ruhig noch deutlicher aufzeigen können.

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Wolf Schmidt
Inlandsredakteur (ehem.)
Jahrgang 1979. War bis 2013 in der taz zuständig für die Themen Rechtsextremismus, Terrorismus, Sicherheit und Datenschutz. Wechsel dann ins Investigativressort der Wochenzeitung „Die Zeit“.
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2 Kommentare

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  • CF
    clara fritsch

    Ein Verbot von Datenrecherche für Arbeitgeber in sozialen Netzwerken - klingt paradiesisch für österreichische Ohren. Da ist uns Deutschland wieder mal ein paar Schritte voraus. Allerdings werden die gesetzlichen Regelungen zu wenig gelebt, zu wenig umgesetzt, sind zu auslegungsvariabel - zumindest in meiner gewerkschaftlichen Beratungspraxis mache ich diese Erfahrung permanent; und teile sie mit Interessierten auf dem Blog: zum Beispiel unter http://blog.gpa-djp.at/arbeitundtechnik/2010/08/06/dr-datenschutz-berichtet-aus-der-praxis-iv/

  • S
    Sven

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist die einzig wirklich erfreuliche Regelung, dass Chefs bei google nachsehen dürfen, nicht aber bei facebook?? (google sucht doch auch auch bei facebook!) Da frage ich mich ernsthaft, wer das kontrollieren will, und warum ich gerade so etwas gut finden soll.