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Kommentar InternetsperrenFür eine effizientere Zensur

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Argumente der Gegner von Internetsperren sind von der Politik erhört worden. Doch auch beim Löschen von Internetseiten stellt sich die Frage, wer das BKA kontrolliert.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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64 Kommentare

 / 
  • M
    Martin

    Putzig, der Artikel, aber an der Realität vorbei.

  • K
    Kai

    Noch etwas:

     

    "Bei einer Löschung dagegen ist die Seite einfach verschwunden. Ohne Begründung. Der Betroffene muss also erst einmal herausfinden, was passiert ist. Klagen kann er dann gegen seinen Provider, der ihn gelöscht hat. Das kann Vorteile haben, weil der Prozess in seinem Heimatland stattfindet. Wenn es dort aber kein ordentliches

    Gerichtsystem gibt, wäre ein Prozess gegen das BKA in Deutschland vielleicht erfolgversprechender."

     

    Ahhhja. Eine Sperrung, gegen die ich aufwendig im Ausland vorgehen muss, gegen eine staatliche (Polizei-)Behörde, ist also einfacher als mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen eine Löschung beim Provider vorzugehen? Verzeihung, das ist aber seeehr weit hergeholt. Da kann ich nur noch den Kopf schütteln.

     

    Ausserdem übersiehst du, dass Seiten gesperrt werden können(und nach allen Erfahrungen aus anderen Ländern auch werden), die im Land des Hosters garnicht illegal sind, also ein Löschen nicht möglich wäre. Und das ist sehr wohl Zensur, egal wie oft man das hier noch dementiert.

     

    "Und ich staune nach wie vor, warum man auf der einen Seite vor "Zensur" warnt und auf der anderen Seite kaum Bedenken hat."

     

    Ich staune nach wie vor, wie man mit einem dermassen naiven Rechtsverständnis hier schreiben darf. Gewaltenteilung? Richtervorbehalt? Wovor sollen wir "Bedenken" haben? Vor normalen rechtlich einwandfreien Dingen wie Prozessen. Rechtsanwälten usw.? Oder doch vor geheimen Listen, die von dubiosen Beamten ohne Kontrolle geführt werden?

     

    "Hauptargument gegen die Sperren sollte doch immer noch sein, dass sie überflüssig sind, weil Kinderpornographie im Internet kaum frei

    verfügbar ist."

     

    Ja schon, aber das ist viel viel zu kurz gegriffen. Es geht doch garnicht um KiPo. Aufgabe eines Journalisten an dieser Stelle sollte es doch sein, nicht nur platt auf Argumente einzugehen, sondern eine Ebene höher zu argumentieren. Man sollte doch einmal das Gesamtbild sehen. Inzwischen gibt es in D die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz, den Online-Trojaner, jetzt die Websperren. Ich hab sicher noch einiges vergessen. Die Aufgabe der Kritiker war es, die Argumente der Sperrungsbefürworter in der Regierung zu wiederlegen. Das ist weitgehend gelungen. Dann kommt so ein dummer Kommentar daher und fällt den Leuten blöde in den Rücken. Was sollte das? Qualitätsjournalismus sieht etwas anders aus.

     

    "Deshalb will sich sogar von der Leyen auf Kinderpornographie beschränken."

     

    Ja sie vielleicht. Aber der Gesetzestext enthält nicht diese Beschränkung. Und das zählt letztlich. Bitte mal richtig informieren, was da eigentlich beschlossen werden soll.

     

    "Deshalb halte ich die Regierungspläne schlichtweg für ein unnötiges Wahlkampf-Manöver."

     

    Ich nicht. Ich halte sie für einen weiteren Schritt auf dem Weg in den totalitären Staat, hin zu chinesischen Verhältnissen.

  • K
    Kai

    Lieber Christian,

     

    erst mal vielen Dank auf das Eingehen auf die zahlreiche Kritik.

     

    Nochmal zu einigen Punkten nachgehakt:

     

    "Das kann man auch anders sehen. Bei einer Sperre handelt das BKA hoheitlich in Deutschland. "

     

    Eben gerade das ist der Punkt. Das BKA hat hoheitliche Befugnisse, deutsche Webseiten betreffend, schreibt aber eine Sperrliste mit mehrheitlich im Ausland gehosteten Seiten. Was soll daran gut oder rechtlich in Ordnung sein?

     

    "Zwar ist die Sperrliste insgesamt geheim.

    Aber wer die Seite aufrufen will, bekommt ja die Stoppseite mit Rechtsbehelf zu sehen."

     

    1. Ausländische Seitenbetreiber kriegen diese Seite weder zu sehen, noch erfahren sie davon, dass ihre Seiten in D gesperrt worden sind. Bei einer Löschung ist dies natürlich der Fall. Und das soll keine Zensur sein?

     

    2. Wer in D gehostete Seiten sperren will, kann sie auch löschen lassen. Wenn er sie nicht löschen lassen kann, weil rechtlich nichts zu beanstanden ist, ist eine Sperrung ebenfalls nicht gerechtfertigt, da Zensur.

     

    "Bei einer Löschung dagegen ist die Seite einfach verschwunden. Ohne Begründung. Der Betroffene muss also erst einmal herausfinden, was

    passiert ist."

     

    In einem Rechtstaat? Ohne Begründung? Wenn das Ekelbildchen sind, ja. Bei politischen Aussagen, z.B. Hintergrundaussagen zu aktuell Regierenden? Sicher nicht. Ersetze ich in Deiner Aussage "löschen" gegen "sperren", dann stimmts.

     

    Na, endlich den Unterschied zwischen Sperren und Löschen verstanden? Ich glaube immer noch nicht ganz.

  • TW
    Thomas Worm

    @Christian Rath:

     

    Das Problem an deinem Artikel und vor allem an deinem Kommentar ist der Umstand, dass er den Eindruck hinterlässt, den Kritikern gefällt nur die Form der Zensur nicht. Dabei ist in zahlreichen Blogs sehr eindeutig zu lesen, dass ein Filter kategorisch abgelehnt wird. Weder der Artikel und schon gar nicht der Kommentar gibt den Stand der Diskussion auch nur ansatzweise richtig wieder:

     

    Es ist dabei nicht unerheblich, dass es dabei um die Sperrung von Kinderpornographie/Missbrauch von Kindern geht. In der öffentlichen Meinung dürfte es wohl kaum ein schlimmeres Verbrechen geben. In welche Ecke Gegner von Filtern gestellt werden sollten, das hat das Interview mit Herrn Guttenberg in der tagesschau gezeigt. Auch die öffentliche Inszenierung der in Anbetracht der geplanten Gesetze sinnlosen Vertragsabschlüsse mit einigen Zugangsprovidern zeigt, wie sicher sich Frau von der Leyen ursprünglich gewesen sein muss, einen breiten Konsens in Gesellschaft und Politik zu finden. Dagegen so zu argumentieren, dass man nicht gleich als Sympathisant von Kinderschändern oder Ignorant und somit als unglaubwürdig hingestellt wird, ist da alles andere als einfach.

     

    Die Hinweise auf die bereits heute leicht möglichen und effektiven Alternativen zu Filtern dienen deswegen nicht dazu, dem BKA die Nachhilfe zu geben, die es wohl nicht braucht. Diese Beispiele und Argumente richten sich an die breite Öffentlichkeit und sie sollen aufzeigen, dass es Frau von der Leyen wohl offensichtlich NICHT um die Bekämpfung von Kinderpornografie geht, da sie das einfach nur tun müsste und könnte, wenn sie das wollte.

     

    Weiterhin kann man den technischen Aspekt ebenfalls nicht so abtun, wie es von dir getan wird. So ist z.B. ein Zugangsprovider etwas völlig anderes als ein Hostingprovider, auch wenn manche Zugangsprovider beides sind. Die Zahl der Zugangsprovider (ohne Reseller, die bei dem Thema keine Rolle spielen) ist in Deutschland zudem extrem übersichtlich. Eine Struktur Zugangsprovider/BKA wäre, so wie geplant, höchst effizient und intransparent. Zudem ist bei dieser Konstellation in erster Linie nicht der jeweilige Content-Anbieter das Opfer sondern der ganz normale Internetnutzer. Der Filter filtert nämlich all seine Zugriffe. D.h. das BKA verwehrt dadurch mir den Zugriff auf vorhandenen Content und ich darf noch nicht einmal überprüfen, so sieht es das geplante Gesetz vor, ob dieser Eingriff in meine Kommunikation durch das BKA überhaupt zulässig ist. Was passiert, wenn ich auf dem Klagewege den Zugriff erstreiten will, und es stellt sich heraus, die Sperrung war rechtmäßig? Ich kann mich ja schließlich nicht darauf verlassen, dass der Contentanbieter von der Sperrung überhaupt erfährt bzw. z.B. als Nicht-Deutscher überhaupt ein Interesse daran hat, sein Recht auch in Deutschland durchzusetzen.

     

    Anders ist das, wenn bei einem Hostingprovider eine Bitte auf Sperrung eingeht. Dem muss der Provider nicht unbedingt nachgehen oder er muss sich mit seinem Kunden dazu auseinandersetzen. Zudem weiß der Kunde, was er hostet und kann sich dann entscheiden, ob er rechtlich gegen die Sperrung vorgeht oder einfach nur den beanstandeten Content entfernt. Bei einem übereifrigen Provider wechselt er einfach zu einem anderen, was meist auch sehr schlecht für den Ruf des Providers sein wird.

     

    Was mich hier aber besonders traurig stimmt, ist, dass das, was im Internet bzgl. des Themas diskutiert wird kaum in die anderen Medien dringt, und wenn, dann oftmals sehr entstellt.

    Dein Artikel und vor allem der Kommentar zeigt, dass das auch für die taz gilt. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn man das mit weiteren Artikeln zum Thema korrigieren könnte, damit auch die weniger internetaffinen taz-Leser ausreichend informiert sind.

     

    Gruß

    Thomas Worm

  • CR
    Christian Rath

    Liebe KritikerInnen,

     

    vielen Dank für die lebhafte Diskussion.

     

    Ich will hier mal auf die häufigsten Vorwürfe eingehen:

     

    @ Martin Schröder:

    "Christian, Du hast nichts verstanden. Das BKA soll nicht selbst

    löschen, sondern die Provider über die illegalen Inhalte informieren.

    Die werden daraufhin nach Sichtung der Inhalte in den meisten Fällen

    diese Inhalte löschen."

     

     

    Lieber Martin, ich habe es durchaus verstanden. Folgendes schrieb ich in

    der taz am gleichen Tag nur in einem anderen Text (auf taz.de war er

    aber direkt verlinkt):

     

    "Die Kritiker der Sperren fordern deshalb vehement, die Sperrpläne

    aufzugegeben. Stattdessen solle das Bundeskriminalamt direkt die

    ausländischen Provider informieren, auf deren Servern Kinderporno-Seiten

    lagern. Diese Provider würden dann sofort und freiwillig die Seiten

    löschen, um sich nicht selbst strafbar zu machen, so die Idee der

    Kritiker."

     

    In meiner taz-Berichterstattung zum Thema steht also genau das, was

    manche im Kommentar vermisst haben.

     

     

    @ Sebastian Vollnhals

    "Ich empfehle Ihnen, sich die Replik Felix von Leitners auf Ihren

    Kommentar zu Gemüte zu führen, bevor Sie sich weiterhin mit Ihrem

    völligen Unwissen zur Witzfigur des Internets machen."

     

     

    Auch FeFe (Felix von Leitner) hat den Artikel zum Kommentar nicht

    gelesen, wie er inzwischen in einem update auf seinem Blog eingeräumt

    hat.

     

     

    @ loonynight

    "Für diese Vorgehen bedarf es aber keiner neuen Infrastruktur beim

    BKA."

     

     

    Es gibt eine Studie der Uni Cambridge, die gerne zitiert wird, um zu

    belegen, wie effizient das Löschen von illegalen Inhalten direkt bei den

    Providern ist. Sie besagt: Wenn Banken sich gegen Phishing-Betrugsseiten

    wehren, werden diese von den informierten Providern im Schnitt nach vier

    Stunden vom Netz genommen. Der Grund dafür ist, dass die Banken und ihre

    Rechtsanwälte ein hohes Engagement an den Tag legen, die Provider

    richtig nerven und nicht nur eine email schreiben. Im Gegenzug dazu

    dauere es im Schnitt drei Wochen, bis Provider eine Kinderporno-Seite

    vom Netz nehmen, so die Cambridge-Studie, weil die englische Internet

    Watch Foundation eben nicht so viel Engagement entwickelt und sich nicht

    die Mühe macht, den jeweiligen Provider herauszufinden. Beim BKA müssten

    also Stellen eingerichtet werden, die zu löschende Sites auffinden, die

    Provider herausfinden, die Provider anschreiben, sie ggf. mahnen und das

    alles dokumentieren, falls es mal zum Rechtsstreit kommt. Für

    Internet-Profis mag das alles ein Klacks sein, für eine Behörde ist das

    ein großer Schritt. Ich finde, man kann das Infrastruktur nennen. Wenn

    täglich Listen an die deutschen Provider gesandt werden, damit diese

    entsprechende KiPo-Seiten sperren, spricht man jedenfalls auch vom

    Aufbau einer "Infrastruktur". Und eine

    Lösch-Informations-Mahn-Infrastruktur für Kinderpornographie kann mE

    genauso schnell auf andere illegale Inhalte übertragen werden, wie eine

    Sperr-Infrastruktur.

     

     

    @ Kai

    "Sie übersehen an dieser Stelle, dass einem Betroffenen bei einer

    Löschung immer noch der Klageweg offensteht. Bei einer Sperrung, von der

    der Gesperrte nichts erfährt, und einer Liste, die geheim ist, ist eben

    der Rechtsweg verschlossen."

     

    Das kann man auch anders sehen. Bei einer Sperre handelt das BKA

    hoheitlich in Deutschland. Dagegen kann der Betroffene das

    Verwaltungsgericht anrufen. Zwar ist die Sperrliste insgesamt geheim.

    Aber wer die Seite aufrufen will, bekommt ja die Stoppseite mit

    Rechtsbehelf zu sehen. So wird auch der Content-Betreiber der gesperrten

    Seite schnell von der Sperre erfahren und kann sich beschweren oder

    klagen, falls ein legales Angebot gesperrt wurde.

    Bei einer Löschung dagegen ist die Seite einfach verschwunden. Ohne

    Begründung. Der Betroffene muss also erst einmal herausfinden, was

    passiert ist. Klagen kann er dann gegen seinen Provider, der ihn

    gelöscht hat. Das kann Vorteile haben, weil der Prozess in seinem

    Heimatland stattfindet. Wenn es dort aber kein ordentliches

    Gerichtsystem gibt, wäre ein Prozess gegen das BKA in Deutschland

    vielleicht erfolgversprechender.

     

     

    Ich will mit alledem nicht die Sperr-Pläne verteidigen. Ich weise nur

    darauf hin, dass die Alternative, das BKA zur

    Lösch-Informations-Zentrale auszubauen, auch nicht unproblematisch ist.

    Und ich staune nach wie vor, warum man auf der einen Seite vor "Zensur"

    warnt und auf der anderen Seite kaum Bedenken hat.

     

    Hauptargument gegen die Sperren sollte doch immer noch sein, dass sie

    überflüssig sind, weil Kinderpornographie im Internet kaum frei

    verfügbar ist. Die Tausende Einträge auf ausländischen Sperrlisten

    betreffen überwiegend Jugendpornographie, also Darstellungen mit

    Jugendlichen über 14 Jahren (oder Erwachsenen, die auf jugendlich

    gestylt werden). Die sind zwar überwiegend auch illegal, aber lange

    nicht so großes Unrecht wie Kinderpornograpie. Deshalb will sich sogar

    von der Leyen auf Kinderpornographie beschränken. Deshalb halte ich die

    Regierungspläne schlichtweg für ein unnötiges Wahlkampf-Manöver.

     

    viele Grüße

    Christian Rath

  • TG
    Tatjana Gugelhupf

    Was für eine Löschinfrastruktur? Das BKA wird garnix löschen. Jeder, sogar ich, kann 'nem Provider sagen das er illegales Zeug auf dem Server hat und das löschen soll. Und die tun es dann auch, weil es nämlich schon seit 1000 Jahren verboten ist sowas auf dem Server zu haben.

     

    Und das BKA muss darum sogar Bescheid sagen oder gegen den Serverbetreiber ermitteln.

     

    Und für ein unzensiertes Internet sein ist das selbe wie für unzensierterte Zeitung sein. Da wird ja auch nicht ein Vorhang vor den Kiosk gezogen sondern die illegalen Waren werden konfisziert.

     

    Und der Vorhang wird dann auch nicht gefilmt, so das man sieht wer alles zufällig am Kiosk vorbeiläuft bei dem man dann ne Hausdurchsuchung machen kann.

     

    Es ist eigentlich alles so einfach.Was für eine Löschinfrastruktur? Das BKA wird garnix löschen. Jeder, sogar ich, kann 'nem Provider sagen das er illegales Zeug auf dem Server hat und das löschen soll. Und die tun es dann auch, weil es nämlich schon seit 1000 Jahren verboten ist sowas auf dem Server zu haben.

     

    Und das BKA muss darum sogar Bescheid sagen oder gegen den Serverbetreiber ermitteln.

     

    Und für ein unzensiertes Internet sein ist das selbe wie für unzensierterte Zeitung sein. Da wird ja auch nicht ein Vorhang vor den Kiosk gezogen sondern die illegalen Waren werden konfisziert.

     

    Und der Vorhang wird dann auch nicht gefilmt, so das man sieht wer alles zufällig am Kiosk vorbeiläuft bei dem man dann ne Hausdurchsuchung machen kann.

     

    Es ist eigentlich alles so einfach.

  • G
    gartoffel

    "Doch auch für das schnelle Löschen von ausländischen Kinderpornoseiten muss das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen"

     

    Für das BKA sind bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder.

     

    http://ak-zensur.de/2009/06/bka-dienstweg.html

  • SW
    Stefan Wagner

    wie tief ist die taz gesunken?

  • I
    irgendwer

    du hast es nicht begriffen! mfg

  • ED
    evil daystar

    Meinen sie mit "doch auch für das schnelle Löschen von ausländischen Kinderpornoseiten muss das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen", dass sich das BKA E-Mail Adressen anschaffen muss, um mit dem Verschicken von E-Mails Kinderpornografie aus dem Netz zu befördern!? So macht man das nämlich: http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_1.html

  • NM
    nona me

    So ein Schwachsinn!

    Sie haben ja überhaupt keine Ahnung!

     

    Informieren Sie sich bitte zuerst einmal über die Sachverhalte und technischen Hintergründe, bevor sie über ein Thema schreiben.

  • F
    fefe

    Ich weiß gar nicht, wo ich bei diesem Geschreibsel mit dem Gemecker anfangen soll. Der gute Mann hat nicht mal in Ansätzen den Unterschied zwischen "Kinderpornographie wird gelöscht und ihre Hoster verfolgt" und "das BKA unterhält eine geheime Zensurliste für das Internet" verstanden. Und mir ist das unangenehm, dass er das jetzt quasi so darstellt, als sollte unsere Position sein, dass wir Bilder von mißbrauchten Kindern im Internet aus Freiheitsgründen dulden wollen. Ist es nicht, Herr Rath. Hätten Sie wohl gerne. Wenn Sie das so sehen, sagen Sie das doch einfach mal öffentlich.

     

    Und dann kommt er mit so dreisten Lügen wie:

     

    Doch auch für das schnelle Löschen von ausländischen Kinderpornoseiten muss das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen - die dann auch für andere Zwecke, etwa gegen illegale Musiktauschbörsen, eingesetzt werden könnte.

     

    WTF? Infrastruktur? Kann es wirklich sein, dass der Rath das so dermaßen gar nicht verstanden hat, dass er sich hier vorstellt, das BKA hat dann auf allen Servern einen Trojaner sitzen und löscht ungefragt Dateien? Gut, so weit sind wir von den Trojanern ja leider nicht entfernt, aber wenn er sich mal vor dem Trollen informiert hätte, wüßte Herr Rath, dass in der Praxis jede interessierte Privatperson Kinderpornographie im Internet löschen lassen kann, indem sie dem Provider Bescheid sagt, bei dem der Server steht. Wenn der nicht reagiert, sagt man dessen Upstream-Provider Bescheid. Bzw muß das BKA das alles gar nicht machen, die müssen einfach nur der Polizei vor Ort Bescheid geben, und die macht das dann — oder sie kriegt ein Verfahren wegen Untätigkeit oder eine Klage wegen Strafvereitelung im Amt ans Bein. So einfach ist das.

     

    Noch mal zum Mitmeißeln, Herr Rath: Kinderpornographie löscht nicht das BKA. Das BKA sagt entweder dem Provider Bescheid, der rückt dann Koordinaten der Uploader heraus und nimmt den Server vom Netz. Oder das BKA beschlagnahmt den Server samt Platten und guckt selber in die Logs. Im ersten Fall haben wir den Provider als neutralen Schutzwall gegen Mißbrauch, und im zweiten Fall merke ich, wenn meine Platte beschlagnahmt wird, und habe rechtsstaatliche Mittel, um dagegen vorzugehen. Das ist bei einer geheimen Zensurliste so nicht gegeben.

     

    Und, Herr Rath, niemand beim CCC oder der Anti-Zensur-Kampagne ist dafür, Kinderpornographie im Internet zu belassen. Daher ist es auch eine Anti-Zensur-Kampagne, und keine Kinderporno-Legalisieren-Kampagne.

     

    So langsam muß man sich ja echt fragen, ob der wirklich die Zusammenhänge alle nicht versteht, oder ob der ein Maulwurf der Guttenbergs oder Leyens ist.

     

    Oh und ein Detail noch: Kinderpornographie hosten ist heute schon verboten.

    Und mehr noch: das BKA muß dagegen vorgehen, wenn sie davon hören. Das heißt: wenn das BKA die Daten hat, um eine Site auf die Zensurliste zu tun, dann hat sie auch genug Daten, um die Löschung der Site betreiben zu können und zu müssen, und zwar ohne Verzug. Die Zensurliste ist also völlig überflüssig, weil die Sites eh gelöscht werden müssen. Und das sind bestehende Gesetze, nach denen Kinderpornographie im Internet nicht angeboten werden darf!

    Die neuen Gesetze, mit denen Frau von der Leyen sich da gerade für den Wahlkampf in Szene zu setzen versucht, sind völlig überflüssig. Und sie sind außerdem auch noch schädlich.

  • AN
    Arno Nym

    "Doch die neue Bewegung zahlt dafür auch einen hohen Preis: die weitgehende Aufgabe ihrer Identität. Von einer Antizensurbewegung wurde sie zu einer Bewegung für effizienteren Kampf gegen Kinderpornografie."

     

    Nein, das ist Unfug. Die Wege zu einem effizienten Kampf gegen Kinderpornografie sind lange bekannt. Die "Antizensurbewegung" zeigt diese nur auf, weil interessierte Politiker diese Möglichkeiten verschweigen oder leugnen.

     

    Und daß über die Betreiber der Server versucht werden sollte, die Täter zu fassen fordert doch der gesunde Menschenverstand. Daß dabei auch Inhalte, deren Besitz und deren Verbreitung strafbar ist, entfernt werden, ist nur folgerichtig.

     

    "Doch auch für das schnelle Löschen von ausländischen Kinderpornoseiten muss das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen - die dann auch für andere Zwecke, etwa gegen illegale Musiktauschbörsen, eingesetzt werden könnte."

     

    Das ist auch falsch. Die benötigte Infrastruktur besteht in eMail, Fax und Telefon. Es ist schon mehrfach durchexerziert worden, solche Server abschalten zu lassen.

    Das führt nicht zu den Tätern, Ermittlungen kann ein privater Verein nicht anstellen, diejenigen, die es könnten, wie das BKA, scheitern offensichtlich an der eigenen Bürokratie und begrüßen es natürlich, mit der Sperrliste ein mächtiges unkontrolliertes Instrument in die Hand zu bekommen.

     

    Warum erwähnen Sie mit keinem Wort, die Forderungen der "Antizensurbewegung", daß die Sperrliste gerichtlich nachprüfbar sein muß?

     

    Ein schwacher Beitrag. Schade.

     

    Ein Abonnent.

  • R
    Rainer

    "Doch auch für das schnelle Löschen von ausländischen Kinderpornoseiten muss das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen."

     

     

     

    Diese Infrastruktur gibt es bereits und sie nennt sich E-Mail. Das von den Sperrgegnern vorgeschlagene Vorgehen wurde hier testweise durchgeführt:

     

    http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html

     

     

     

    "Und auch bei der Auswahl, was gelöscht werden soll, stellt sich die Frage, wer denn das BKA kontrolliert. Die Fragen stellen sich sogar deutlich stärker, weil das Löschen ein tieferer Eingriff ist als eine eh ineffiziente Sperre."

     

     

     

    Das Strafgesetzbuch der jeweiligen Länder wird das kontrollieren, nämlich dann, wenn das jeweilige LKA-Äquivalent anfängt, gegen die konkreten Seitenbetreiber vorgeht und wenn es primär nur die oben genannte Praxis sein sollte.

     

    Bitte informieren Sie sich über die Details der Debatte.

  • A
    Anval

    Entschuldigen sie her Rath aber sie haben mit diesem Artikel eindrucksvoll bewiesen das sie nichts verstanden haben.

     

    Es ist mittlerweile beweisen dass die Meisten hoster nach einer einfach Email solche Seiten innerhalb von wenigen Stunden aus dem Netz entfernen. (Ich möchte hier auf die Aktion des Arbeitskreises-Zensur verweisen. Dieser hat Hoster angeschrieben die Seiten hosten die auf Zensur Listen anderer Länder stehen. Die ersten Antworten kamen bereits nach wenigen Minuten und haben gezeigt das die Hoster auf der ganzen Welt bereit sind solche Seiten von ihren Servern zu löschen wenn man sie über selbige Informiert.)

    Es ist also mit nichten nötig weitere Zensur und Überwachungsmaßnahmen zu schaffen.

    Die Forderung hier nach hilft keinem Kind und ist ineffektiv. Ich verstehe nicht wieso das BKA hier nicht den direkten Kontakt mit den Providern sucht sondern dem Umweg über langsame Internationale abkomme geht. (In günstigen fällen wird nach 3 Wochen reagiert.)

    Selbst die Politik hat bereits zugegeben das die effektive Bekämpfung von KiPo Inhalten im Internet Hauptsächlich an der Bürokratie in den Behörden Scheitert.

     

    Anval

     

    Quellen:

    Aktion des AK--Zensur 60kipo seiten in unter 24 down

  • MK
    Matthias Kilian

    Sie schreiben u.a.: "Die Fragen stellen sich sogar deutlich stärker, weil das Löschen ein tieferer Eingriff ist als eine eh ineffiziente Sperre."

     

    Das habe ich in aehnlicher Form neulich auch schon an anderer Stelle gelesen (ich glaube, es ging da um die beiden Umfragen zum Thema, die voellig unterschiedlichen Ergebnisse lieferten).

     

    Es aendert aber nichts daran, dass die Behauptung, das Loeschen illegaler Inhalte auf Seiten des Anbieters (typischerweise durch eine Meldung an den Content-Provider) sei ein weitgehender Eingriff als die (wie auch immer umgesetzte) Sperrung auf seiten der Access-Provider.

     

    Wieviele Leute sind potentiell von einer Loeschung betroffen? Doch nur der Anbieter des Inhalts selbst und diejenigen, die exakt diese Inhalte (vorsaetzlich und unfreiwillig) abzurufen versuchen.

     

    Bei der sogenannten "Internetsperre" auf Seite der Access-Provider hingegen sind viel mehr Menschen betroffen. Je nach technischer Umsetzung waeren mindestens auch die Konsumenten und Anbieter von Inhalten, die zu Unrecht auf die geheime Sperrliste gelangt sind, und, bei staerkeren Filtermassnahmen als dieser albernen DNS-Umleitung, also z.B. Zwangsproxies oder deep packet inspection, *alle* Internetbenutzer betroffen. Gut, im zweiten Fall wuerden viele es nicht einmal merken, dennoch wuerde hier der gesamte Traffic aller Benutzer automatisch ueberwacht werden. Das ist nicht verhaeltnismaessig.

     

    Das Loeschen illegaler (oder unerwuenschter) Angebote geschieht zwangslaeufig beim Anbieter. Das ist nachvollziehbar, der Anbieter selbst hat die Moeglichkeit, rechtlich gegen eine Aufforderung zur Loeschung (oder schlichtes Abklemmen vom Netz) vorzugehen, alles bewegt sich in rechtsstaatlichen Grenzen. Es wuerden auch keine geheimen Sperrlisten benoetigt, die sich einer oeffentlichen Kontrolle entziehen. Konsumenten koennen schlicht nicht mehr auf die geloeschten Inhalte zugreifen.

     

    Die Sperren hingegen sind voellig intransparent. Der Anbieter erfaehrt moeglicherweise gar nicht, dass er auf der Sperrliste ist (und selbst bei legitim auf der Sperrliste stehenden URLs kann es ja sein, dass z.B. ein Server gehackt wurde und der Betreiber voellig ahnungslos ist). Benutzer landen auf einer unsinnigen Stop-Seite ohne zu wissen, ob da nun wirklich illegales Material zu finden waere. Und selbst, wenn man die Stop-Seite niemals zu Gesicht bekommt: wer sagt mir denn, ob nicht auch irgendwann einmal so eine DNS-Umleitung auch fuer wikileaks eingerichtet wird, die dann nicht auf eine Stop-Seite, sondern auf einen Spiegelserver von wikileaks verweist, der moeglicherweise einige Artikel vom "richtigen" wikileaks einfach nicht enthaelt?

     

    Nein, die tiefgreifendere Massnahme ist in der Tat diese "Internetsperre". Sie ist es, die sich zu einer weitergehenden Zensurinfrastruktur ausbauen laesst. Und deshalb gehoert dieser Gesetzentwurf wirklich so schnell wie moeglich in den Papierkorb.

  • A
    abc

    Fuer das Loeschen ist eine leistungsfaehige Infrastruktur notwendig?

     

    Das ich nicht Lache. Ich glaube kaum, dass die jetzigen BKA-Rechner mit dem Versenden einer eMail pro Seite ueberlastet waeren. Das kann ein C64 erledigen, mit links.

     

    "Loeschen" ist auch kein tieferer Eingriff in die Struktur des Internets als sperren: Erstens ergeben sich bei ersterem keine weitreichenden Kollateralschaeden bei legitimen Inhalten, zweitens ist es die Sache der Provider, wen sie ans Netz lassen: Man muss sie legidlich darauf hinzuweisen, dass sie einen Kunden haben, den sie nicht haben wollen. Doch auch die Subsidaritaet hat ihre Grenzen: Es wurde schon ein gesamnter Provider vom Netz genommen, da er sich geweigert hatte, Spam zu bekaempfen... Man moege sich ausmahlen, wie das ganze bei Kinderpornos aussehen wuerde. Das Internet war nie und ist kein freier Rechtsraum, ansonsten waere es schon laengst zusammengebrochen.

     

    Recherchieren, bitte, nicht raten, auch wenn's nur ein Kommentar ist.

  • K
    kroimon

    Ich verweise mal auf folgenden, durchaus lesenswerten Tweet: http://twitter.com/webrebell/status/2048821810

    Sie haben die Bedeutung von Zensur nun wirklich nicht verstanden, Herr Rath...

  • F
    Funatiker

    Ohne Christian Rath angreifen zu wollen, muss ich wirklich den Verdacht, der sich ir aufdrängt äußern: Herr Rath hat die Thematik und den Unterschied zwischen sperren/zensieren und löschen nicht verstanden.

     

    Klären wir ganz kurz die beiden Möglichkeiten:

    - Eine Löschaufforderung (im Folgenden "Abuse-Meldung") ist die Bitte an den Hoster (technischer Dienstleister beim Anbieten von Web-Inhalten) ein Angebot zu prüfen und zu löschen.

     

    - Eine Sperrung bzw. Zensur erfolgt durch eine Liste, in die man ALLES aufnehmen kann, was sich als Dorn im Augen der Sperrenden erweist. Die Liste wird von keiner externen Instanz geprüft und zieht weder eine Information des Hosters noch Wrikung für andere Länder mit sich (was von deutschen Providern gesperrt wird, kann noch über andere Provider erreicht werden).

     

    Betrachten wir nun einige Aussagen aus Christian Raths Artikel:

    "Von einer Antizensurbewegung wurde sie zu einer Bewegung für effizienteren Kampf gegen Kinderpornografie."

    Das ist grundlegend falsch. Niemand, der gegen diese Zensur ist, hat jemals etwas gegen effizienten Kampf gegen Kinderpornografie gehabt. Von Anfang an war ein Argument gegen die Zensur, dass sie Kinderpornographie nicht aktiv genug angreift. Dies widerspricht NICHT dem Wunsch nach unzensiertem Internet, da eine Abuse-Meldung gegen Kinderpornografie keine Zensur ist. Oder ist es etwa Zensur, wenn ich einen Freund bitte keine Beleidigungen mehr über mich auszusprechen. Zensur wäre es, wenn ich allen Menschen, die ihm zuhören auflauer und allen Beteiligten mit beiden Beinen ins Gesicht springe, sobald ich sie sehe, damit sie NICHTS sagen - egal ob das nun Beleidigungen sind oder nicht.

     

    "Doch auch für das schnelle Löschen von ausländischen Kinderpornoseiten muss das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen"

    NEIN! Das ist FALSCH! Man muss keine Infrastruktur aufbauen, um eine Email zu schreiben! Schon immer gibt es in Deutschland die Möglichkeit, entdeckte Kinderpornografie bei den Behörden (LKA) zu melden. Jedoch führt dies meist nur zu einer Aufforderung an die Behörden der betroffenen Länder, den Fall weiterzuverfolgen, was meist im Sand verläuft. Klüger wäre es den Amtsweg anzupassen. Man könnte erst Abuse-Meldungen herausgeben und dann die zuständigen, ausländischen Behörden einschalten. Theoretisch könnte JEDER (egal ob Bürger oder Verein) Abuse-Meldungen an die Hoster senden - ganz ohne Zensur-Infrastruktur. Ganz anders ist es bei einer Sperrung/Zensur. Hierbei muss Infrastruktur geschaffen werden. DNS-Server der deutschen Provider müssen manipuliert werden, täglicher Austausch mit vielen deutschen Providern muss stattfinden u.v.m..

     

    Weiter schreibt Rath:

    [infrastruktur] "die dann auch für andere Zwecke [...] eingesetzt werden könnte"

    Wenn man verstanden hat, wie Abuse-Meldungen funktionieren, weiß man, dass diese Behauptung nicht richtig ist: Nach Eingang der Abuse-Meldung prüft der Hoster, ob tatsächlich Kinderpornografie im entsprechenden Internet-Angebot zu finden ist. Dies ist notwendig, damit ein Grund besteht, den Vertrag mit dem Anbieter des Inhalts auflösen zu können. Nicht-illegale Inhalte - also z.B. auch sog. Torrent-Tracker, die lediglich auf Tauschbörsen und deren Inhalte verweisen, ohne selbst Raubkopien zu übertragen - wird der Hoster nicht löschen, da er so den Vertrag mit dem Kunden - also dem Anbieter des Portals - brechen würde. Christian Rath liegt mit seiner Befürchtung also falsch.

     

    "das Löschen ein tieferer Eingriff ist als eine eh ineffiziente Sperre"

    Hierbei muss man den Begriff der "ineffizienten Sperre" genauer betrachten. Die Sperre wird von Internet-affinen Nutzern umgangen. Ich unterstelle denjenigen, die in der Lage sind, das Internet zum Konsum von Kinderpornografie zu verwenden, dass sie auch fähig sind, Sperren zu umgehen. Ich bezweifle jedoch, dass der Schuljunge, der mal in ein Lied reinhören will, das ein Freund ihm empfohlen hat, und der kritische Bürger, der Meinungen über Regierungsentscheidungen einsehen will, im Stande sind, die Sperren zu umgehen. Will heißen: Die Sperren sind ineffizient gegen die eigentlich Zielgruppe. Der "Beifang" ist jedoch unglaublich groß. Gegen eben die, die keine Kinderpornografie konsumieren wollen, wirkt die Sperre eben doche effektiv.

    Das Löschen hingegen hat keinen "Beifang". Der Hoster prüft die Abuse-Meldung und entscheidet, ob er durch Löschen der Seite die richtigen Inhalte aus dem Netz nimmt oder eben nicht.

     

    "Mit diesem Sowohl-als-auch-Kompromiss kann Ursula von der Leyen gut leben."

    Natürlich kann sie das. Solange es eine Sperrung/Zensur gibt, ist sie zufrieden. Wenn es "Beifang" gibt, dann nimmt Frau von der Leyen auch den effektiven Kampf gegen Kinderpornografie in Kauf.

  • FN
    Felix Nagel

    Ist der Artikel so kurz weil der Autor nicht versteht worum es geht? Weder ethisch, moralisch noch technisch?

     

    Nachhilfe, ganz drigend bitte.

  • TG
    Tatjana Gugelhupf

    Was für eine Löschinfrastruktur? Das BKA wird garnix löschen. Jeder, sogar ich, kann 'nem Provider sagen das er illegales Zeug auf dem Server hat und das löschen soll. Und die tun es dann auch, weil es nämlich schon seit 1000 Jahren verboten ist sowas auf dem Server zu haben.

     

    Und das BKA muss darum sogar Bescheid sagen oder gegen den Serverbetreiber ermitteln.

     

    Und für ein unzensiertes Internet sein ist das selbe wie für unzensierterte Zeitung sein. Da wird ja auch nicht ein Vorhang vor den Kiosk gezogen sondern die illegalen Waren werden konfisziert.

     

    Und der Vorhang wird dann auch nicht gefilmt, so das man sieht wer alles zufällig am Kiosk vorbeiläuft bei dem man dann ne Hausdurchsuchung machen kann.

     

    Es ist eigentlich alles so einfach.

  • J
    justitia

    hm! häh?

    Wer einen Kommentar schreibt sollte sich auch mit der Thematik auskennen. Das ist mit Abstand die unqualifizierteste Aussage in Sachen Zensursula, die ich hier gelesen hab. Liebe TAZ, ihr sollten euch eure Leute mal genau ansehen!

    Es gibt gute Gesetze gegen Kinderpornographie in diesem Land! Das davon kaum einer Gebrauch macht, da kann das Volk nichts für, aber die Regierung!

  • FM
    Filip Moritz

    Nö klar, wo ist schon der Unterschied zwischen alle Straßenbrücken vorsorglich verminen, falls man mal irgendeine Gegend gern abschotten möchte oder andererseits sich das Recht vorbehalten einzelne Fahrzeuge zu beschlagnahmen.

     

    Das entscheidende Ziel der Zensurgegner ist hier zu verhindern, daß eine zentral steuerbare Sperrinfrastruktur überhaupt aufgebaut wird. Im Gegensatz dazu ist eine ebensolche zum Löschen von Inhalten bei der derzeitigen Struktur des Internet nicht denkbar. Die Inhalte liegen physisch wie organsatorisch dezentral, die Tranportwege dagagegen werden von einigen wenigen Providern kontrolliert. Zur Sperrung müßte man lediglich diese zur Zusammenarbeit bewegen und dort Schnittstellen aufbauen.

    Die Löschung von Inhalten hingegen wird eher Aussehen wie eine konventionelle Hausdurchsuchung: Einige Beamte werden mit richterlicher Anordnung dort auftauchen wo immer die inkriminierten Daten gespeichert sind und dort die Löschung veranlassen. Das wird deutlich wahrnehmbar sein. In der Regel wird gleichzeitig ein Strafverfahren laufen.

     

    Wer natürlich seine Mails und Dokumente bei Google, seine Dateien auf irgendwelchem Webspace und seine Kontaktdaten bei Facebook liegen läßt und als Kanal zur Welt nur Myspace und YouTube kennt, der mag den Unterschied nicht verstehen. Ich bin so frei und hab mein Zeugs auf meiner eigenen Platte.

  • G
    Geralt

    Hallo!

     

    Offenbar wurde da die Entfernung strafbarer Inhalte aus dem Internet etwas falsch verstanden: Das BKA benötigt dafür *keine* extra Infrastruktur! Eine Weiterleitung an die zuständige Polizei genügt. Meist reicht sogar eine simple E-Mail an den Hoster, damit dieser die Inhalte entfernt. So sie denn tatsächlich strafbar sind...

     

    siehe auch: http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html

  • J
    jan

    Sehr schöner Fall von Pippi-Langstrumpf-Syndrom. Tolle Leistung, Herr Rath.

  • OF
    Olaf Fichtner

    Wo muss ich mich bewerben, um unqualifizierte Kommentarartikel für die taz zu schreiben? Das BKA (und jedwede Polizei) DARF gar nicht einfach nur ein "Schild" vor kinderpornografische Inhalte stellen, sie MÜSSEN den Inhalten nachgehen, die Hintermänner ermitteln und dafür sorgen, daß die Inhalte VERSCHWINDEN. Das ist derzeit bereits GELTENDES GESETZ.

     

    Wer also nur ein Schild aufstellen will, ohne die Inhalte zu beseitigen und ihre Hersteller/Vertreiber zu ermittlen, der macht sich strafbar. Das ist genauso als hätte die Polizei Kenntnis von einem Drogendealer im Park, aber anstatt ihn aufzuspüren und zu verhaften, stellt man am Parkeingang nur ein Warnschild "Vorsicht, Drogendealer" auf, kontrolliert dafür aber jeden, der am Schild vorbeikommt, weil er in den Park will, und zeigt diese Leute anschließend wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an...

  • B
    Bernd

    Nein, "wir" haben nicht unsere Identität verloren. Kinderpornografie wird als Vorwand zur Vorbereitung einer Internetzensur verwendet, da es ein sehr emotionales Thema ist, mit dem man leicht die Leute hinter sich bekommt.

    Indem wir beweisen dass man diesen Kram ohne Stopp-Schilder sehr viel effektiver bekämpfen kann, nehmen wir ihnen den Wind aus den Segeln.

     

    Da hier viel am Thema verbei diskutiert wird, erkläre ich gerne für Laien mal den Unterschied zwischen der Realität des Sperrens und der des Löschens:

     

    Sperren:

    Ein großes Problem (für jeden freihheitlich-demokratisch denkenden zumindest) der geplanten Sperrung ist, dass sie nicht nachvollziehbar und intranspararent ist, weil die Sperrliste streng geheim ist. Und zu allem Überfluss auch noch ohne Gegenkontrolle der judikativen. Damit ist staatlicher Willkür (oder auch Inkompetenz) Tür und Tor geöffnet. Und wer glaubt, die Leute beim BKA wollen nur Gutes werden schon alles richtig machen, den muss man schon als sehr naiv bezeichnen. Die Sperrlisten von Dänemark und Australien (die mit der gleichen Begründung eingeführt wurden) z.B. enthalten nur ganz vereinzelt Seiten mit Kinderpornografie. Wer glaubt ernsthaft, das es bei uns anders laufen wird? Wer will Kollateralschäden, also irrtümlich gesperrte Seiten ausschließen?

     

    Löschen:

    Das Löschen von anstößigen Inhalten durch die Webhoster dagegen ist offen und nachvollziehbar. Der Hoster prüft, ob der Inhalt wirklich anstößig ist und löscht ihn. Löscht er ihn zu unrecht, kann der Kunde sich beschweren oder gegen ihn gerichtlich vorgehen. Ob das auch jemand machen würde, dessen Seite auf der Sperrliste des BKA steht?

     

    Und für das zusätzliche Sperren gibt es keinen Grund, denn entgegen den Behauptungen des BKA nehmen auch Hoster in der Karibik und Russland sog. Phishing-Sites binnen 4 Stunden vom Netz.

  • P
    Patrik

    Uhhh, da haben wir aber einiges nicht verstanden, gelle Herr Rath? All die 110.000 Kipo-Süchtigen, die um Ihre Bilderchen kämpfen, wollen die bösen Sperren nicht. Na ja, knapp vorbei ist auch daneben.

     

    Was Sie NICHT verstanden haben: Wir wollen die Abschaltung der Seiten mit Kipo - nicht weniger. Kein popeliges Stoppschild, das wir nicht bräuchten, wenns die Seiten selbst nicht mehr gibt! Den Aufwand, den das BKA betreiben soll, um die Sperrlisten zu führen, könnte es super für die Abschaltung der Seiten einsetzten.

     

    Aber - und das haben sie auch nicht verstanden - wollen unsere lieben Entscheider eher eine Zensurinfrastruktur als Kipo zu löschen. Wiefelspütz legt schon mal vor...

     

    PS: Bin ja gespannt, ob diese Kritik freigeschaltet wird...

  • JK
    Jakob Klein

    Sehr geehrter Herr Rath, es wäre schön, wenn Sie sich vor einem solchen Kommentar einmal richtig in die Fakten einlesen könnten. Sie verwechseln hier Äpfel mit Birnen.

     

    Sie treten mit Ihrem Kommentar in die gleichen Fussstapfen wie Herr Guttenberg... das ist leider kein guter Journalismus und schlechte Reklame für die taz.

  • M
    Martin

    Tut mir leid, aber sich so platt mit einem so wichtigen und vielschichtigen Thema auseinanderzusetzen würde ich bei der TAZ nicht erwarten. Ich habe den Eindruck, dass Herr Rath noch nicht verstanden hat worum es hier eigentlich geht. Ich schätze die TAZ, da sie sich gut informiert und reflektiert mit Themen auseinandersetzt und etwas über den Tellerrand guckt. Aber hier einfach die Propaganda der Parteien in anderen Worten wiederzukäuen ... da scheint ja Spiegel Online unsere Grundrechte wichtiger zu nehmen als die TAZ.

  • A
    Attie

    Äh, wie Bitte jetzt? Infrastruktur aufbauen? Zum löschen SCHREIBT MAN DEM BETREIBER EINE MAIL. Wollen sie jetzt sagen, das BKA kann das noch nicht? Und die müssen sie jetzt erst aufwendig Computer anschaffen, und Internetzugang bestellen, oder wie?

     

    So viel ignoranz, das tut weh. Nur leider mir und nicht Ihnen.

  • D
    David

    Ich glaube die Grundproblematik wurde hier nicht oder nur schlecht verstanden. Die Gegner von Internetsperren sind natürlich für eine effiziente Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet. Gleichzeitig gehen aber von Internetsperren massive Gefahren durch das gewaltige Missbrauchspotential aus, leider auch bei korrekt gesperrter Kinderpornografie. Deswegen sollen die Inhalte lieber direkt beim Provider gelöscht werden. Nur hierdurch entfällt die Möglichkeit diese Bilder/Videos weiterhin aufzurufen, nur hierdurch kann man nicht unliebsamen Menschen das BKA ins Haus schicken und nur hiermit (ganz wichtig) kann gewährleistet werden, dass keine Bürgerrechte beschnitten werden und einen Zensur stattfindet. Gerade ausländische Listen haben gezeigt, dass immer wieder Seiten fälschlicherweise auf der Liste landen, bis hin zu Seiten von Zensurgegnern. Nur beim Löschen _muss_ der Inhalt geprüft werden und im Zweifelsfall ein Richter eingeschaltet werden, denn natürlich wird ein Provider auch in Zukunft nicht einfach auf Zuruf Inhalte entfernen. Diese Anfrage brauch - und das ist auch gut so - eine rechtliche Grundlage, dann helfen die Provider aber normalerweise auch gerne bei der Beweis-Sicherung.

  • L
    lolucard

    Vielleicht sollte man ein Thema erst einmal verstehen, bevor man einen Artikel darüber schreibt.

    So etwas trauriges in der taz zu finden enttäuscht mich.

    Ich bin wertvollere Beiträge von der taz gewohnt.

  • S
    Slammer

    Weniger die Zensur an sich ist das Problem, sondern die Tatsache, daß sie ohne jede Kontrolle durchgeführt werden und die Sperrlisten geheim bleiben sollen. Es könnte also alles mögliche (Hat die TAZ in letzter Zeit eventuell mal die Politik kritisiert? ;-) darauf landen, ohne daß das nachvollziehbar wäre oder rechtliche Mittel dagegen beständen. Wer auch nur überprüfen will, ob ein Eintrag zu recht besteht, steht selbst schon mit einem Bein im Knast. Zudem werden die Leute, die aus irgendeinem Grund ("Scherzbolde" und Dienste wie kuerzer.de gibt es zur Genüge) auf einer gesperrten Seite landen, pauschal einer Straftat verdächtigt.

     

    Die richterlich angeordnete Löschung einer Seite ist dem gegenüber a) nachvollziehbar, und b) im Zweifelsfall anfechtbar. Und diese Gesetze existieren bereits - vom "rechtsfreien Raum Internet" reden offenbar nur die Politiker, die entweder alles, was jünger als wie 40 Jahre ist, für neumodisches Teufelswerk halten - oder aber damit durch die Hintertür ganz andere Ziele durchsetzen und/oder diversen Lobbyisten einen Gefallen tun wollen.

     

    Abgesehen davon: Wenn es wirklich um KP geht, braucht das BKA offensichtlich keine "leistungsfähige Infrastruktur", sondern erstmal Leute, die wissen, was sie tun. Siehe zB

     

    > http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html

    > http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_1.html

     

    Wenn das BKA mit den bereits vorhandenen Ressourcen nicht mal dazu in der Lage ist, sollte es vielleicht lieber Parksünder jagen...

  • MF
    Martin Fluch

    Ich möchte mir erlauben mit ein paar leicht verständlichen Argumenten auf essentielle Argumentations fehler in Ihrem Kommentar hinzuweisen.

     

    In keinster weise gibt die Antizensurbewegung ihre Identität auf! Der aktuelle Aufschrei bezieht nicht seine Energie daraus daß das Internet ein rechtsfreier Raum sein sollte. Gerade Kinderpornografie (worum es in dieser aktuellen Diskusion gerade geht) darf in keinster Weise geduldet werden! Und mir ist nicht bekannt, daß irgendwer der Leute die gegen Ursula von der Leyen's Gesetzesinitiative protestieren da anderer Ansicht sind!

     

    Kinderpornografie gehört gelöscht und nicht gesperrt. Das ist keine seltsame Logik, sondern konsequent aus mehreren Gründen, ich will mal zwei genauer erleutern.

     

    In einem demokratischen Staat wie Deutschland nun einer ist, will man keine gesetzliche und vor allem technischen Möglichkeiten bereitstellen die eine unkontrolierbare Zensur der Internetkomunikation durch den Staat ermöglicht. Einmal eingeführt schaft dies Begerlichkeiten und jeder, dem die Demokratie wichtig ist sollte solchen Möglichkeiten schon im Ansatz widersprechen! Es gibt sogar schon in Europa negative Beispiele hierfür:

     

    1) Letzten Winter wurde in England für ein paar Tage ein legaler Artikel bei Wikipedia gesperrt, der über ein Album der Gruppe Scorpions berichtet hat. Das gleiche Album mit dem kontroversen Bild kann legal in England in Geschäften erworben werden und somit ist die zeitweise Zensur des Wikipediaartikles vollkommen ungerechtfertigt!

     

    2) Ein noch viel Eindrucksvolleres Beispiel stammt aus Finnland. Dort ist schon seit über einem Jahr eine Internetseite von Matti Nikki auf der Zensurliste. Grund ist seine kritische Berichterstattung zum Thema Internetzensur. Matti Nikki war in Finnland wegen dieser Seite angeklagt und wurde von dem finnischen Gericht freigesprochen, da seine Seite gegen kein einziges Gesetz verstößt. Nichtsdestotroz ist die besagte Seite immer noch auf der finnischen Zensurliste obwohl sich Matti Nikki mit allen verfügbaren Mitteln gegen diese Zensur versucht hat zu wehren! Die Seite ist zudem in Finnland selbst gehosted und hätte schon längst gelöscht werden können wenn es wirklich illegale Inhalte dort gäbe. (Neben bei und nur so am Rande, die besagte Seite ist troz der wilkürlichen Zensurbemühungen der finnischen Beörden immernoch leicht zugänglich, es existieren viele kopiene von dieser Seite im Netz, nur die prominenterste Addresse dieser Seite ist auf dem Index; die Sperre ist also vollkommen ineffektiv.)

     

    Diese zwei Beispiele zeigen schon mal, welches eine der großen gefahren der Internetzensur durch sperren ist. Es ebnet den Weg zu Verältnissen die in totalitären, nicht demokratischen Staaten gang und gäbe sind. Mir ist noch in Erinnerung wie vor knap einem Jahr die Presse so entrüstet war als bei den Olympischen Spielen kein freier Internetzugang im Gastgeberland für Journalisten zur Verfügung stand. Erinnern Sie sich auch daran?

     

    Nun ein zweiter Grund warum eigendlich jeder gegen Ursula von der Leyen's Pläne zur Sperrung von Seiten im Internet mit kinderpornografischen Material sein muß. Das Stichwort ist hier Täterschutz! Eine Sperrung von solchen Seiten hilft in keinster Weise den Opfern (da die sperren immer ineffektiv sein werden), sondern gibt dazu noch den Tätern eine effektive Methode sich vor der Strafverfolgung zu entziehen, Beweise schnell und rechzeitig zu vernichten und das illegale und menschenverachtende Angebot schnell und ohne Aufwand zu einer anderen dunklen und unerkannten Seite des Internets zu verlagern.

     

    Lassen sie mich das hier kurz erläutern: es ist technisch ein Leichtestes, ein kleines Program zu schreiben welches auf verschiedenen Rechnern in Deutschland plaziert werden kann und welches in regelmäßigen Abständen versucht (sagen wir zum Beispiel alle 30 Minuten), bestimmte Seiten mit Kinderpornografischen Material auf Erreichbarkeit zu überprüfen. Sobald nun das BKA die Sperrliste aktualisiert und einer dieser Seiten auf den Index gelangt bemerkt das Program, daß es nicht mehr auf die nun gesperrte Seite zugreifen kann und das Programm kann dann sofort allarm schlagen und den Täter warnen das seine Seite entdeckt worden ist. In dem Beispiel hier würde das bedeuten das späterstens 30 Minuten nachdem die Seite auf den Index gelandet ist, der Täter davon weis das er entdeckt worden ist, daß er zudem die Seite automatisch auf einen neuen Server umziehen lassen kann, daß der Täter zudem automatisch alle Beweise auf dem von der Polizei entdeckten (aber noch nicht beschlagnamten) Server löschen kann und der Täter dazu auch noch automatisch alle seine Kunden über die polizeiliche Entdeckung warnen kann. Einem mittelmäßig begabten Programiere wird es nicht mehr als 10 Minuten in Anspruch nehmen eine einfache Version eines solchen Warnprograms zu implementieren, und mit ein wenig mehr Aufwand kann man viel mehr erreichen. Die existierenden und technisch sehr ausgefeilten Botnetze zeigen zu was Kriminelle im internet alles fähig sind. Wollen Sie, Herr Rath, den Tätern, die sich an Kindern so vergehen, wirklich ein solches technisches Instrument zur deren Schutz zu Verfügung stellen? Können sie so etwas mit Ihrem guten gewissen wirklich Unterstützen?

     

    - Martin Fluch

  • MM
    Max Muster

    Was für ein Geschwurbel. Der Autor versucht die Macht der Bürger kleinzureden, indem er die für ihn unfassbare Masse der Kritik in ein kleines Kuchenförmchen pressen will. Wir sind aber kein kleiner Kuchen, wir sind weit über hundertausend unabhängige Kritiker, wir sind Vielfalt, wir sind Deutschland. Und wir haben im Gegensatz zur Kinderporno-Ministerin keine vorgespielte Familien-Idyll-Identität zu verlieren. Willkommen in der Demokratie.

  • SV
    Sebastian Vollnhals

    Lieber Herr Rath. Ich möchte Ihnen dringend empfehlen, in Zukunft nichts mehr über Dinge zu schreiben, bei denen Sie offenbar nicht einmal die Grundlagen verstehen.

     

    Ich empfehle Ihnen, sich die Replik Felix von Leitners auf Ihren Kommentar zu Gemüte zu führen, bevor Sie sich weiterhin mit Ihrem völligen Unwissen zur Witzfigur des Internets machen:

     

    http://blog.fefe.de/?ts=b4d75505

     

    Sebastian Vollnhals

  • SW
    Stefan W.

    Woher die Sicherheit, daß die Sperren dennoch kommen werden? Im Kaffeesatz gelesen?

     

    Besser mal die juristischen Gutachten lesen. Es geht damit los, daß der Bund dafür gar nicht die Gesetzgebungskompetenz hat.

     

    Hier gibt es mehr Kritik: http://blog.fefe.de/?ts=b4d75505

     

    Sollte ein Korrespondent für Rechtspolitik sich nicht besser auskennen? Aus juristischer Sicht gab es doch gleich einen ganzen Sack voller Probleme mit der Leyensperre.

  • EZ
    ein Zeichner

    Guter Kommentar, doch in der Konsequenz ist zu widersprechen.

     

    Weiterhin richtet sich die Petetion und deren Zeichner gegen jedwede Zensur.

     

    Das Aufzeigen "Löschen statt Sperren" hat in Schlußfolgerung die Unnötigkeit eines jeden Sperrmechanismus zur Folge.

     

    Zensur aufgrund dieses Themas zu ermöglichen, da in 99% aller Länder (inkl. Osteuropa, Russland etc. vgl. Stellungsnahme eco (INHOPE) bei Mogis) derartiger Inhalt sofort gelöscht werden kann und wird, die Zusammenarbeit funktioniert, ist weiterhin inakzeptabel.

     

    Löschen UND dann sperren, geht weiterhin nicht an. Es gibt kein UND dann! Dies steht hinter der jetzigen Vorgehensweise der Petition.

     

    Doch ich las heute einen Herrn Wiefelspütz:

    "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden" Er könne sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken, sagte der SPD-Politiker.

     

    Scharrend steht Hessen bzgl. Online-Casinos schweigend an der Seite.

    Von der Musikindustrie wissen wir es alle.

     

    Das Thema Sperre wird nicht aus dem Auge verloren, nur muss die Funktion der Sperre in Bezug auf Kipo jeglicher Alternativreiz genommen sein. Der Weg geht anders.

     

    Es geht 100% ohne Sperre. Und ein zweites so eigentlich tabuisiertes Thema, dem muss erst mal gefunden werden, um die Zensur einzuführen.

  • ZD
    Zhuk - der Klaus -

    Die unmaßgebliche Meinung eines Uninformierten. Hätte man nicht ein paar Minuten investieren können, sich vor dem Schreiben des Artikels zu informieren?

     

    "Christian Rath, der seit Monaten unqualifizierten Quatsch zum Thema von sich gibt." Ja, in der Tat.

  • G
    Geralt

    Hallo!

     

    Offenbar wurde da die Entfernung strafbarer Inhalte aus dem Internet etwas falsch verstanden: Das BKA benötigt dafür *keine* extra Infrastruktur! Eine Weiterleitung an die zuständige Polizei genügt. Meist reicht sogar eine simple E-Mail an den Hoster, damit dieser die Inhalte entfernt. So sie denn tatsächlich strafbar sind...

     

    siehe auch: http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html

  • HS
    Herr Schäuble

    Sehr guter Artikel! Wir müssen alles RATZ FATZ wegzensieren! RATZ FATZ RATZ FATZ

  • K
    Kai

    Herr Rath, ich bin wirklich enttäuscht von Ihnen. Ich dachte nach Ihren bisherigen Artikeln, Sie hätten verstanden. Scheinbar haben Sie aber nichts von den Absichten der Zensurgegner verstanden. Lesen Sie eigentlich, was in Foren im Internet so zu dem Thema geschrieben wird? Scheinbar nicht.

     

    "Von einer Antizensurbewegung wurde sie zu einer Bewegung für effizienteren Kampf gegen Kinderpornografie. "

     

    Und? Was ist daran schlimm, wenn man konkrete Vorschläge macht, zu Themen, die eigentlich Aufgabe der Regierung sein sollte?

     

    "Das eigentliche Ziel - ein unzensiertes Internet - ist aber kaum noch erkennbar."

     

    Wie kommen Sie auf solche absurden Vorstellungen? Nochmal: Lesen Sie überhaupt irgendwo im Internet mit oder diskutieren Sie über solche Dinge nur mit Ihren Berliner Freunden?

     

    "Statt in Deutschland den Zugang zu Kinderpornografie zu erschweren, sollen solche verbotenen Bilder gleich ganz aus dem Netz verschwinden, argumentieren sie."

     

    Logisch, was denn sonst? Löschen, die Hintermänner finden und verfolgen. Was wäre denn die Alternative? Auf eine geheime Liste schreiben und die Server am Netz lassen?

     

    "Doch auch für das schnelle Löschen von ausländischen Kinderpornoseiten muss das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen - die dann auch für andere Zwecke, etwa gegen illegale Musiktauschbörsen, eingesetzt werden könnte."

     

    Warum? Der Verein Carechild und der AK Zensur konnten dasselbe erreichen ohne "leistungsfähige Infrastruktur". Ausserdem: Schonmal bedacht, dass das BKA eine Polizeibehörde ist, also für das Inland zuständig? Was hat diese Behörde also mit ausländischen Webseiten zu tun? Das ist gerade das, was Zensur von Nicht-Zensur unterscheidet. Wenn man so wie die chinesische Regierung zensieren will, sperrt man bestimmte ausländische Seiten für die deutschen Nutzer. Dafür braucht man natürlich seine bezahlten Schergen, die in einer Behörde sitzen und regierungskritsche Webseiten suchen und dann auf die Liste setzen. Was meinen Sie, warum die Regierung schon monatelang so ein Aufhebens macht? Es geht um eine Überwachungsbehörde, nicht um ein paar eklige Bilder. Das ist nur ein trojanisches Pferd.

     

    "Und auch bei der Auswahl, was gelöscht werden soll, stellt sich die Frage, wer denn das BKA kontrolliert."

     

    Nein. Sie übersehen an dieser Stelle, dass einem Betroffenen bei einer Löschung immer noch der Klageweg offensteht. Bei einer Sperrung, von der der Gesperrte nichts erfährt, und einer Liste, die geheim ist, ist eben der Rechtsweg verschlossen. Deshalb kann dieses Gesetz nach deutschem Recht auch niemals in Ordnung sein.

     

    "Die Fragen stellen sich sogar deutlich stärker, weil das Löschen ein tieferer Eingriff ist als eine eh ineffiziente Sperre."

     

    Nein, ist er nicht. Siehe oben. Ein Löschen wäre nicht geheim von einer Geheimpolizeibehörde ohne jede richterliche Kontrolle beschlossen. Schon mal was von Gewaltenteilung gehört? Sind Sie der Rechtsexperte oder ich?

     

    Ihr Kommentar ist absolut unterirdisch. Die taz ist eine letzten kritischen Instanzen hierzulande. Sie werden diesem Ruf hier bei weitem nicht gerecht. Vor allem bekommt man den unguten Eindruck, Sie hätten in letzter Zeit zuviel mit bestimmten regierungsnahen Kreisen gesprochen. Ich hoffe, ich täusche mich da.

  • UV
    Ursula von den Laien

    Das Löschen der Inhalte liegt immernoch in der Hand der angeschriebenen ISPs, nicht des BKAs.

    Und was hierzulande einen Straftatbestand darstellt, muß dies nicht notwendigerweise im Ausland tun.

    Desweiteren kommt [im Falle von Sperren] hoffentlich eine richterliche Kontrolle, inkl. Widerspruchsrecht.

  • F
    frotza

    Ich hab mal gehört, dass es früher zum guten Ton gehörte, nur über das zu schreiben, worüber man auch ein wenig Ahnung hatte. Jetzt ist es wohl nicht mehr so.

    Die Argumentation der Zensurgegner ist recht plausibel und ist auch für einen Technik-Laien, kleinere Zeitinvestition vorausgesetzt, leicht verständlich.

    Herr TAZ-Schreiberling lest bitte zumindest das hier(http://blog.fefe.de/?ts=b4d75505), um eure gröbste Fehler zumindest nachhinein zu verstehen.

  • L
    looonylight

    Schon wieder versuchen Sperrenbefürworter in diesem Artikel durch Lügen die Massen auf ihre Seite zu bringen:

    Lüge Nr. 1 findet sich im 2. Absatz: Ziel der Anti-Sperren-Bewegung sei die freie Zugänglichkeit von Kinderpornographie gewesen. So ein Blödsinn. Der Großteil der Anti-Sperren-Bewegung hat klargestellt, dass sie den Kampf gegen Kinderpornographie unterstützt. Und zwar von Anfang an und nicht erst aufgrund neuer "realpolitischer Hoffnungen".

    Lüge Nr. 2 findet sich in Absatz 4: Die Sperren-Gegner würden nun fordern, dass BKA das Recht bekommt, Inhalte aus den Netz zu löschen. Auch dem ist nicht so. Es wird lediglich gefordert, dass das BKA, sollte es Kipo-Inhalte finden, die Provider informiert, damit diese entsprechend reagieren können. Für diese Vorgehen bedarf es aber keiner neuen Infrastruktur beim BKA, denn Beamte, die im Netz nach Kipo suchen gibt es bereits. Im Prinzip müsste nur die Arbeit, die die Polizei schon lange tätigt, anständig gemacht werden. Wie einfach das ist hat uns Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) gezeigt.

  • K
    Kart0ffelsack

    Im vorletzten Absatz stecken so viele Fehler da weiß man gar nicht wo man Anfangen soll...

     

    Herr Rath ich glaube ich erklär ihnen mal wie sich die Zensurgegner das mit den Löschen so vorstellen. Da werden sie ganz schnell sehen das man dafür keine umfangreiche Infrastruktur braucht sondern nur eine(1) E-Mail Adresse.

     

    Findet das BKA im Netz Kipo, dann soll sie das den entsprechenden Provider melden(am besten bei der Abusemail Adresse), der löscht das dann und gibt die Daten des Bösewichts an das BKA weiter, die dann einen Hausbesuch machen kann und den Verbrecher für eine lange, lange Zeit wegsperrt. Weigert sich der Provider die Daten herauszugeben oder zu löschen fährt das BKA eben bei diesen vorbei und beschlagnahmt dort den Server und liest dann selbst die entsprechenden Logs aus. Punkt fertig aus. Und da muss auch keiner weiter das BKA kontrollieren den sowohl gegen eine Verhaftung als auch gegen eine Beschlagnahme stehen bekanntermaßen alle möglichen Rechtswege offen die bei einer geheimen Zensurliste nicht gegeben sind.

     

    Zu den oben genannten vorgehen ist das BKA übrigens auch bereits nach jetziger Gesetzeslage verpflichtet...

  • HF
    Hanno Foest

    Was ist das denn für ein hanebüchener Unfug? Für das schnelle Löschen von ausländischen Kinderpornoseiten muß überhaupt keine Infrastruktur aufgebaut werden, dafür reicht ein Telefonanruf oder eine email, Privatleute schaffen das sehr erfolgreich, also sollte es auch dem BKA möglich sein. Und da keine Infrastruktur aufgebaut werden muß, stimmen auch die im Artikel aus diesem vorgeblichen Sachverhalt gezogenen Schlußfolgerungen nicht - ex falso quodlibet.

     

    Bitte das nächste mal jemanden schreiben lassen, der etwas von der Materie versteht.

  • S
    Surfer

    Der Kommentar sagt überhaupt nichts dazu, dass hier, ähnlich wie beim BKA-Gesetz, die Gewaltenteilung weiter aufgehoben wird.

    Warum soll die Exekutive Möglichkeiten bekommen, die ausschließlich der Judikativen vorbehalten sein sollten?

    Die strafrechtlichen Mittel zur Bekämpfung menschenverachtender Inhalte im Web werden heute leider kaum genutzt.

    Warum eigentlich?

  • AH
    Alvar Hanso

    "Doch auch für das schnelle Löschen von ausländischen Kinderpornoseiten muss das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen - die dann auch für andere Zwecke, etwa gegen illegale Musiktauschbörsen, eingesetzt werden könnte."

     

    Ich zitiere mal kurz Felix von Leitner, einen der aktiveren Zensurkritiker:

     

    http://blog.fefe.de/?ts=b4d75505

    "...

    Noch mal zum Mitmeißeln, Herr Rath: Kinderpornographie löscht nicht das BKA. Das BKA sagt entweder dem Provider Bescheid, der rückt dann Koordinaten der Uploader heraus und nimmt den Server vom Netz. Oder das BKA beschlagnahmt den Server samt Platten und guckt selber in die Logs. Im ersten Fall haben wir den Provider als neutralen Schutzwall gegen Mißbrauch, und im zweiten Fall merke ich, wenn meine Platte beschlagnahmt wird, und habe rechtsstaatliche Mittel, um dagegen vorzugehen. Das ist bei einer geheimen Zensurliste so nicht gegeben.

    ..."

  • N
    nati0n

    Herr Rath, ich hätte da eine nette Erfindung für Sie.

    Die nennt sich Wikipedia, dort kann man unter anderem auch das Wort "Recherche" nachschlagen.

     

    Das habe ich für Sie mal erledigt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Recherche

     

    Eventuell hilft es Ihnen ja im weiteren Berufsleben.

     

    Mehr fällt mir zu diesem Blödsinn, den Sie Kommentar nennen nicht ein.

     

    Noch ein kleiner Tipp:

    http://www.zeichnemit.de

  • J
    Julian

    Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie das Problem absolut garnicht verstanden haben. Diese Inhalte sind sowieso illegal, sie können (und sollen auch) gelöscht werden.

     

    Das größte Problem ist, dass die Sperren könnten ohne Kontrolle sehr einfach erweitert werden. Der Gesetzesentwurf schreibt auch nicht vor, dass es DNS-Sperren sein müssen, es kann theoretisch auch DPI verwendet werden, wodurch die Zensur schon deutlich schwerer zu umgehen wäre.

     

    Unser Ziel ist es keinesfalls, ungehindert an kinderpornografisches Material zu kommen. Wir wollen, dass dieses Material verschwindet, doch mit dieser Symbolpolitik wird keinem einzigen der missbrauchten Kinder geholfen.

     

    Auch wird das BKA selbst keine Inhalte löschen. Es soll nur die Provider, bei denen die Server stehen, dazu auffordern und Ermittlungsverfahren einleiten, wie es jetzt auch schon möglich ist, komischerweise aber kaum passiert.

     

    Wenn wir jetzt vergleichen, was passiert, wenn dem BKA missfallende Inhalte zensiert oder gelöscht werden ergibt sich ein entscheidender Unterschied:

     

    Bei der Zensur verschwindet der Inhalt für den normalen Nutzer ohne irgendeine Kontrolle. Sollte der Inhalt jedoch gelöscht werden, kann dies das BKA nicht durchsetzen, sofern er nicht illegal ist.

  • T
    tazleser

    Erst recherchieren dann schreiben. Das wäre sehr hilfreich. Danke.

  • HW
    Heinz Wäscher

    Ich möchte nur kurz auf eine Blog-Reaktion auf diesen Artikel hinweisen, die alles enthält, was Herr Rath offenbar nicht verstanden hat:

    http://blog.fefe.de/?ts=b4d75505

    Danke für die Aufmerksamkeit.

  • SE
    Sabine Engelhardt

    Äh ... wie meinen?

     

    Das Entfernen (und nicht nur Verstecken) von klar kriminellen Inhalten ist keine Zensur, sondern war von Anfang das Ziel.

     

    Mit der Entfernung der Inhalte von den Servern wird nur genau demjenigen geschadet, der das Material publiziert. Mit dem Verstecken und der darauf aufbauenden Internetzensur (die immer klarer das eigentliche Ziel ist) wird Millionen von Menschen geschadet, aber das inkriminierte Material bleibt im Netz.

     

    Oft genug wurde mittlerweile darauf hingewiesen, daß Behörden, da sie unterbesetzt sind, nach der Sperrung nichts mehr unternehmen würden. Wieso auch, es ist ja zugedeckt und damit "weg".

     

    Tip: http://www.youtube.com/watch?v=GUT_o23zqdk

    (Internetsperren mit Lego erklärt)

     

    MfG Sabine Engelhardt

  • MM
    Martin Moderson

    Ein weiterer Meilenstein im fortgesetzten Unverständnis der Realität von Christian Rath... So langsam fragt sich der geneigte Leser ja schon, warum die taz so geballte Inkompetenz immer wieder druckt.

     

    Der fundamentale Unterschied zwischen einer Zensurinfrastruktur und dem Löschen klar illegaler Inhalte ist, daß eine Löschung kein heimliches Vorgehen ist, gerichtlich überprüft wird und sich nicht ohne weiteres auf andere Inhalte ausdehnen lässt.

     

    Auch wenn Frau v.d. Laien nun mit ihrer Forderung durchkommen sollte schmälert das keinesfalls die Tatsache, daß die Bürger Digitaliens endlich mal aufgewacht sind und im Zweifel den Weg nach Karlsruhe gehen werden.

     

    Christian Rath sollte mal offenlegen, woher seine phobische Furcht vor neuen Bewegungen kommt, die er reflexartig runtermachen muss. Selbst nach einem Interview mit Hanning noch zu meinen, daß der Überwachungsstaat schon nicht so schlimm wird und wir uns mal alle nicht so haben sollen, das ist schon eine Meisterleistung in kognitiver Dissonanz.

  • FR
    Frank Rosengart

    Solange das BKA die entsprechenden Inhalte nicht per Bundestrojaner löschen kann, braucht es ja wohl immer noch eine gerichtliche Entscheidung, falls sich der Anbieter gegen eine Aufforderung zur Entfernung der Seite wehrt. Dieser Weg ist bei der Sperrliste nicht gegeben.

    Damit vertraut man zwar immer noch auf die kläglichen Überreste des Rechtsstaates, aber immerhin.

  • TS
    Torsten Schmidt

    Sicherlich ein teils auch berechtigter Aspekt. Allerdings sollte man - um sich der Dimension bewusst zu werden - nicht vergessen das "Löschung" real meist bedeutet, jemanden (Provider XY) um Entfernung "dieser und jener Dinge" wegen "demunddem Grund" eine E-Mail zu senden.

     

    Dass "das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen [muss]" um Mail zu versenden, darf ich bezweifeln.

    Wenn dem tatsächlich so sei, bitte ich um spontane amtliche Selbstauflösung wegen ... Untragbarkeit.

     

    Der immerhin gegebene Unterschied wäre, dass man sich einem anderen gegenüber (dem Provider, ggf. Rechtsvertretern des von der "Löschungsverfügung" Betroffenen) durch Nennung von Gründen und beanstandeten Rechtsverstössen artikulieren muss.

     

    Im Vergleich zu einer geheim geführten Liste ohne jegliche Benachrichtigungsmechanismen sähe ich das als erstrebenswerteren Zustand.

  • TS
    Torsten Schmidt

    Sicherlich ein teils auch berechtigter Aspekt. Allerdings sollte man - um sich der Dimension bewusst zu werden - nicht vergessen das "Löschung" real meist bedeutet, jemanden (Provider XY) um Entfernung "dieser und jener Dinge" wegen "demunddem Grund" eine E-Mail zu senden.

     

    Dass "das BKA eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen [muss]" um Mail zu versenden, darf ich bezweifeln.

    Wenn dem tatsächlich so sei, bitte ich um spontane amtliche Selbstauflösung wegen ... Untragbarkeit.

     

    Der immerhin gegebene Unterschied wäre, dass man sich einem anderen gegenüber (dem Provider, ggf. Rechtsvertretern des von der "Löschungsverfügung" Betroffenen) durch Nennung von Gründen und beanstandeten Rechtsverstössen artikulieren muss.

     

    Im Vergleich zu einer geheim geführten Liste ohne jegliche Benachrichtigungsmechanismen sähe ich das als erstrebenswerteren Zustand.

  • MS
    Martin Schröder

    Christian, Du hast nichts verstanden. Lieber tazler, warum schreiben bei euch anscheinend nur Leute, für die Computer ein Fremdwort sind und die trotzdem glauben, Bescheid zu wissen?

     

    Das BKA soll nicht selbst löschen, sondern die Provider über die illegalen Inhalte informieren. Die werden daraufhin nach Sichtung der Inhalte in den meisten Fällen diese Inhalte löschen. Dagegen steht den Inhalteanbietern dann der ganz normale Rechtsweg offen. Und das BKA wird hoffentlich wie bisher auch vom Parlament kontrolliert.

  • H
    Holländer

    Christian Rath hat etwas nicht bedacht. Webseiten loschen kann man in alle Öffentlichkeit machen. Die Seiten sind ja nicht mehr im Netz und die Betreiber der gelöschten Seiten können sich beschwerden. Für das Sperren, muss die Sperrliste geheim sein; sonst gebe es eine Liste mit Kinderpornoseiten für Pädophile. Damit macht das Sperren der BKA zu einer unkontrollierten Zensurbehörde; löschen nicht. Und für Löschen braucht man keine "leistungsfähige Infrastruktur". Für das Sperren muss jede Internetabfrage von den Internetprovidern kontrolliert werden, für das Löschen einiger Seiten wird ein Webbrowser und ein E-Mailzugang reichen.

  • H
    hitd

    Löschung illegaler Inhalte ist seit Jahrzehnten im Netz anerkannt, jedoch spielt das WER eine erhebliche Rolle.

     

    früheste Quelle ist m.W. RFC 1036 von Dez. 1987

    besser erklärt ist das in der

    Fremdcancel-FAQ

     

    Auch dort durfte der Erzeuger der Nachricht und der lokale Admin für die auf seinen Systemen gespeicherten Artikel löschen.

     

    Fast heilig hingegen ist der Schutz der Übertragungsstrecke gegen Eingriffe durch den Staat.

  • AG
    aktiv gegen Zensur

    Zitat: "Die verhassten Zugangssperren werden kommen"

     

    Quelle?

  • F
    Faydon

    Es handelt sich keineswegs um eine seltsame Logik, es handelt sich beim Löschen von kinderpornografischem Inhalt vielmehr um eine konsequente Anwendung des Strafgesetzes.

     

     

     

    Sie vergessen hier, daß es nicht das BKA ist, daß die Löschung durchführt, sondern der Content Provider. Dieser wird lediglich vom BKA oder Dritten über den rechtswidrigen Inhalt informiert. In Aller Regel hat ein Content Provider sehr gut ausgebildete Rechtsanwälte, die zwischen möglichen Schadensersatzansprüchen und dem Vorliegen eines rechtswidrigen Inhaltes unterscheiden müssen, und es auch tun, wie die Versuche von AK-Zensur und ChareChild untermauern.

     

     

     

    Sollte das Gesetz Sperrungen durch das BKA ohne rechtsstaatliche Kontrolle ermöglichen, so wie es bisher angedacht ist, dann sollte mittlerweile Jedem klar sein, daß sich das Gesetz alsbald in die Reihe derjenigen Gesetze einreihen darf, die vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird es insofern dann zu richten wissen. :-)

     

    Insofern kann ich Ihre Meinung nicht teilen.