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Kommentar InformationsfreiheitsgesetzAckermann und unsere Daten

Sebastian Erb
Kommentar von Sebastian Erb

Die öffentliche Verwaltung baut jede nur mögliche Hürde auf, wenn Bürger ihr Recht auf Information wahrnehmen wollen. Das ist beschämend.

D er Staat sind wir alle, deshalb gehören seine Daten uns. Dieser Grundgedanke steht hinter dem Informationsfreiheitsgesetz, das seit 2006 in Kraft ist und für einen erfreulichen Paradigmenwechsel steht. Früher waren Akten und Dokumente der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich geheim.

Heute gilt: Wer sich warum auch immer dafür interessiert, soll Einblick bekommen. Es gibt sinnvolle Ausnahmen, etwa wenn es um innere oder äußere Sicherheit geht. Und persönliche Daten werden wo nötig geschwärzt. So weit die Theorie.

In der Realität baut die öffentliche Verwaltung jede nur mögliche Hürden auf, wenn Bürger ihr Recht wahrnehmen wollen. Das ist beschämend. Die Kosten sind teils unverhältnismäßig hoch. Die Bearbeitung der Anträge dauert ewig und in vielen Fällen – wie jetzt beim Fall Ackermann-Geburtstag – muss die Auskunft vor Gericht erstritten werden.

SEBASTIAN ERB

ist Redakteur im Inlandsressort der taz.

Schaut man sich die nun freigegebenen Dokumente an, fällt auf: Sie sind technisch absolut unzureichend. Schräg eingescannte Aktenseiten als pdf-Dateien, die nur Grafiken enthalten und keinen Text. Grundsätzlich werden ungern Daten in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt, aus denen man einfach gewinnbringende Erkenntnisse ziehen kann.

Die Politik hat schlicht noch nicht verstanden, wie Öffentlichkeit im beginnenden 21. Jahrhundert funktioniert. Es ist absurd, dass das Kanzleramt darauf besteht, dass die Dokumente nicht veröffentlicht werden. Nicht nur, weil die relevanten Inhalte ohnehin schon bekannt sind; sondern auch, weil niemand kontrollieren kann, ob irgendjemand die Dateien mit ein paar Mausklicks online stellt.

Und das ist auch gut so. Denn sie sollen ja im Internet stehen. Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich die Original-Dokumente selbst anzuschauen. Um sich selbst ein Bild machen zu können. Um ein Staatsbürger zu sein.

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Sebastian Erb
Reporter
Von 2011 bis April 2023 bei der taz. Zuletzt Reporter im Ressort Reportage & Recherche mit Schwerpunkt auf investigativen Recherchen. Er hat Sozialwissenschaften studiert und die Deutsche Journalistenschule in München absolviert. Themen u.a. Rechtsextremismus in Bundeswehr und Polizei (#Hannibal), Geheimdienste und Missstände in NGOs. Er gibt Seminare zur (Online-)Recherche. Sicher zu erreichen per Threema: 7D8P2XSV
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1 Kommentar

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  • WK
    Walter Keim

    Bei Informationsfreiheit, Transparenz und Antikorruptionsregeln hat Deutschland Nachholbedarf:

    -84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://rti-rating.org/results.html).

    -Mehr als 115 Staaten (http://right2info.org/laws) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über VIG und UIG hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.

    -Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 158 Staaten (Stand 13.12.2011) mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland.

    Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. : 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern.

    Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption ratifiziert hat [Quelle: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO].