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Kommentar Halberstadt-ProzessRechts statt Gesetz

Michael Bartsch
Kommentar von Michael Bartsch

In Halberstadt kommen Nazi-Schläger davon, weil die Polizei versagt hat. Derartiges polizeiliches Fehlverhalten ist in Sachsen-Anhalt jedoch kein Einzelfall.

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Michael Bartsch
Inlandskorrespondent
Seit 2001 Korrespondent in Dresden für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Geboren 1953 in Meiningen, Schulzeit in Erfurt, Studium Informationstechnik in Dresden. 1990 über die DDR-Bürgerbewegung Wechsel in den Journalismus, ab 1993 Freiberufler. Tätig für zahlreiche Printmedien und den Hörfunk, Moderationen, Broschüren, Bücher (Belletristik, Lyrik, politisches Buch „System Biedenkopf“). Im Nebenberuf Musiker.
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3 Kommentare

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  • P
    Procain

    Natürlich konnte das Gericht nicht anders entscheiden. Der eigentliche Skandal ist aber, dass die Polizei von Sachsen Anhalt bei Delikten der "Rechten" ständig versagt. Da ist massive Kritik seitens der Medien nicht nur berechtigt, sondern auch von Nöten!

  • C
    carsten

    Aber Herr Dote!

     

    Der Kommentar sagt doch ausdrücklich, daß das Gericht nicht anders entscheiden konnte, weil Polizei und Staatsanwaltschaft offensichtlich kein Interesse daran haben, Straftaten von "rechts" als solche zu betrachten, und das nicht nur in diesem Fall! Falls ihnen das genehm ist ...

  • AD
    Andy Dote

    Generell halte ich es nicht für optimal, wenn der Verfasser eines Reports die im Report thematisierte Angelegenheit auch noch im Rahmen eines bekanntlich wertungsfreudigeren Kommentars bespricht. Letzteres ist dann durchaus geeignet, Zweifel an der Objektivität des Redakteurs aufkommen zu lassen. Aber das nur am Rande.

     

    Was der Verfasser dieses Kommentars jedenfalls gänzlich ignoriert, ist der Umstand, dass ein Gericht nicht nach Gutdünken und gewünschtem Ergebnis eine Verurteilung herbeiführen kann. Unter pragmatischen Aspekten ist dies schon wegen der Kassation des Urteils in der nächsten Instanz kontraindiziert. Vor allem aber sehen die essentiellen Verfahrensgrundsätze des deutschen Strafprozesses, die Verfassung und die Europäische Kovention für Menschenrechte vor, dass eine Person nur dann verurteilt wird, wenn das Gericht von ihrer Schuld überzeugt ist. Falls das nicht der Fall ist, muss freigesprochen werden.

     

    Womöglich ist dies für Herrn Bartsch allerdings auch "rechts statt Gesetz"...