Kommentar Fall Pohlmann: Akte Pohlmann geschlossen
Die Aufarbeitung von Stasi-Verdachtsfällen wird fast unmöglich, wenn das Hamburger Urteil Schule macht.
M edien haben eine große Macht, sie können – wie in früheren Jahrhunderten Gerüchte – zu Hexenverfolgungen führen und Menschen erledigen. Im Fall Pohlmann geht es nicht um Leib und Leben, aber immerhin um den Ruf und seine politische Laufbahn.
Der Pohlmann-Anwalt Eisenberg hat jüngst eine Gegendarstellung in BILD durchgesetzt, der CDU-Politiker Kau musste sich gegen rufschädigende Balken-Überschriften zur Wehr setzen. Dass Gerichte die Grenzen der Pressefreiheit definieren, ist richtig und erforderlich.
Der Fall Pohlmann liegt komplizierter. Dass Pohlmann mit großem Idealismus für die DKP gearbeitet hat, das sagt er selbst, und ehemalige Genossen wissen davon zu erzählen. Möglicherweise hätte er sich geehrt gefühlt, wenn er von den Obergenossen „drüben“ gefragt worden wäre, ob er im Ernstfall besondere Aufgaben übernehmen könne. Er selbst redet über diese Zeit nicht, so bleibt die Rekonstruktion aus Akten-Fitzelstückchen.
Eisenberg hat Recht: Auch politische Vorwürfe sollten nach 30 Jahren „verjähren“. Was auch immer Pohlmann als DKP-Funktionär gedacht hat – seine derzeitige Arbeit ist davon nicht berührt.
Das richterliche Verbot, aktenkundigen Hinweisen nachzugehen, unterbindet aber die historische Aufarbeitung, der Richterspruch vollendet so nur die Aktenvernichtung.
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