Kommentar Ende des Auschwitz-Prozesses: Ein deprimierendes Signal
Der Prozess erinnert an die frühere Kumpanei der Justiz mit Nazi-Tätern. Sein Ende wirkt der Auseinandersetzung mit dem NS entgegen.
D ie Einstellung des Verfahrens gegen den mutmaßlichen Auschwitz-Täter Hubert Z. ist bitter, aber sie ist notwendig. Wenn ein Angeklagter aus Krankheitsgründen einem Verfahren nicht mehr folgen kann, dann muss dieses beendet werden, so schwerwiegend die Vorwürfe gegen ihn auch sein mögen.
Doch diese Einsicht ist nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich hat der Neubrandenburger Prozess eindrücklich über quälende Monate hinweg gezeigt, wie man ein NS-Verfahren nicht führen darf. Mehr noch: Der Prozess hat an die längst vergangen geglaubten Tage der bundesdeutschen Justiz erinnert, als mutmaßliche Nazi-Täter mit Langmut und Kumpanei seitens der Richter rechnen durften.
Tatsächlich hat das Gericht in Mecklenburg alles nur Erdenkliche unternommen, um sich dem Verdacht der Voreingenommenheit auszusetzen: Es hat Nebenklagevertreter und die Staatsanwaltschaft wie Schuljungen behandelt, einen unbequemen Gutachter heruntergeputzt, Anträge auf die Zulassung zur Nebenklage von Auschwitz-Überlebenden abgelehnt und zugleich dafür gesorgt, dass der Prozess in seinen Anfängen stecken blieb. Dies alles geschah mit dem offensichtlichen Ziel, sich des Verfahrens ohne ein Urteilsspruch zu entledigen.
Und das Ergebnis? Die Richter sind entfernt worden und gelten inzwischen als dienstunfähig. Der greise Angeklagte bleibt ein freier Mann. Viel schlimmer ist noch, dass den Überlebenden ein Urteil gegen einen mutmaßlichen Peiniger von Auschwitz versagt blieb. Ihnen wurde bedeutet, dass sie in Neubrandenburg unerwünscht sind.
Das Ende dieses Verfahrens, so rechtsstaatlich es auch ist, konterkariert alle gesellschaftlichen Bemühungen zur Auseinandersetzung mit der jüngeren deutschen Geschichte.
Denn es besagt letztlich: Es ist nicht wichtig, ob mehr als 70 Jahre nach dem Holocaust die Gerechtigkeit an erster Stelle steht.
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