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Kommentar Datenskandal in DresdenDie Lehren aus dem Skandal

Wolf Schmidt
Kommentar von Wolf Schmidt

Dresden sollte ein Anlass sein, über die Vorratsdatenspeicherung zu debattieren. Denn wie viel Freiheitseinschränkung nehmen wir hin und wie viel Sicherheit bekommen wir dafür?

M an muss der sächsischen Polizei fast schon dankbar sein. Indem sie im Februar bei einer der größten Anti-Nazi-Demos Europas die Handy-Daten von hunderttausenden Bürgern überwacht hat, hat sie jedem klargemacht, was es bedeuten würde, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Nur dass es dann nicht mehr um hunderttausende von Daten ginge, sondern um Milliarden und Abermilliarden.

Wer hat wann mit wem telefoniert? Wer hat von wo aus gesimst? Wer wem eine E-Mail geschickt? All das soll nach dem Willen der Union sechs Monate gespeichert werden, ohne Anlass, auf Halde - und so verlangt es eigentlich auch eine EU-Richtlinie, der sich die FDP bisher aber tapfer widersetzt. Noch.

Innenminister und Sicherheitsbehörden haben in den letzten Wochen eine regelrechte Kampagne gestartet. Die Rede ist von einer Schutzlücke, die ohne die Vorratsdatenspeicherung entstanden sei. Von Terror-Gefahren, die man womöglich nicht mehr abwehren könne, und schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch, die sich ohne Vorratsdatenspeicherung nur schwer aufklären ließen.

Urban Zintel

WOLF SCHMIDT ist Redakteur im Inlandsressort der taz.

Wer da von Bürgerrechten oder Datenschutz spricht, wird schnell als Täterschützer diffamiert. Oder wie Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger als "Sicherheitsrisiko" beschimpft.

Doch der Überwachungsskandal von Dresden hat nicht nur gezeigt, was für ein Datengebirge angehäuft würde, wenn man die Verbindungen aller 82 Millionen Bürger speichern ließe. Dresden hat auch gezeigt, dass solche Sammlungen immer Begehrlichkeiten über ihren Zweck hinaus wecken. Denn dort hat die Polizei die Daten nicht nur eingesetzt, um schwere Straftaten aufzuklären - sondern auch um gegen Demo-Störer vorzugehen.

Es lohnt sich, noch mal das Urteil des Verfassungsgerichts hervorzukramen, das 2010 den ersten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung gestoppt hat. Das anlasslose Speichern von Telekomverbindungen, hieß es dort, könne "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins" hervorrufen, das eine "unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte" beeinträchtigen könne.

Dresden sollte ein Anlass sein, noch mal eine große Debatte über die Vorratsdatenspeicherung zu führen. Und die geht an den Kern: Wie viel Freiheitseinschränkung sind wir bereit hinzunehmen - und wie viel mehr Sicherheit bekommen wir dafür wirklich?

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Wolf Schmidt
Inlandsredakteur (ehem.)
Jahrgang 1979. War bis 2013 in der taz zuständig für die Themen Rechtsextremismus, Terrorismus, Sicherheit und Datenschutz. Wechsel dann ins Investigativressort der Wochenzeitung „Die Zeit“.
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2 Kommentare

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  • FK
    Frau Kirschgrün

    – – – – – – – –

     

    Dank an "aus dem Jenseits".

     

    Genau dieses Zitat wollte ich gerade auch als Kommentar zu diesem Artikel einstellen . . .

     

    Dem ist nichts hinzuzufügen (Ich tu's jetzt trotzdem . . . :=) ).

     

    Die verlogene, angebliche Sicherheits-Sorge als Tarnung für einen möglichst heimlichen, nichts desto trotz totalen Überwachungsstaat.

     

    Freiheit und Vertrauen sind die einzige Basis für eine starke Gemeinschaft. Aber das interessiert den echten Unterdrücker, Abzocker und Kleinkaro-Denker natürlich nicht die Bohne.

     

     

    – – – – – – – –

  • AD
    aus dem Jenseits..

    "Those who give up essential liberties in order to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety." (Benjamin Franklin)

     

    Das sagte der gute Mann unlängst auf die Frage, ob er denn einen guten Rat hätte für die europäischen Innenminister..