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Kommentar DNA-Entnahmen Ausforschung ist nicht verhältnismäßig

Kommentar von

Benjamin Laufer

Ein DNA-Test wegen eines Böllerwurfs wirft Fragen auf. Und passt ins Bild, das die Göttinger Ermittlungsbehörden liefern.

D ass die Polizei gegen jemanden nur aufgrund seiner Hautfarbe ermittelt, ist an sich schon eine Unverschämtheit. Konkretere Anhaltspunkte hatte sie nicht, als sie den jungen Göttinger Anfang des Jahres rund um die Uhr observieren lassen wollte. Zurecht ist sie damit abgeblitzt.

Dass die Ermittlungsbehörden jetzt versuchen, den Mann weiter zu drangsalieren, passt gut ins Bild. Sie tun das, nachdem ihre Ermittlungsmethoden in Sachen Brandanschlag auf die Ausländerbehörde öffentlich scharf kritisiert wurden. Jetzt spricht erneut einiges dafür, dass das Handeln der Göttinger Staatsanwaltschaft nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt.

Dass das Gesetz einen solchen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte aufgrund von laufenden Ermittlungen erlaubt, ist eine sehr weit gehende Befugnis, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet. Schließlich hat im Fall des jungen Göttingers kein Gericht entschieden, ob er sich hier überhaupt etwas zu Schulden hat kommen lassen. Dass das Landgericht im Werfen eines Böllers eine erhebliche Straftat sieht und damit das Begehren der Staatsanwaltschaft auf Ausforschung des jungen Mannes legitimiert, wirft Fragen nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf.

Vom Verfassungsgericht ist nun eine Klärung zu erwarten. Es wäre gut, wenn es die Göttinger Quer-Ermittler in die Schranken wiese.

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1 Kommentar

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  • BU
    Barbara Uduwerella

    Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen; denn die Abteilung „Sherlock Humbug“ aus Göttingen hatte schon 2003 durch einen dubiosen DNA- Abgleich eine Person, die nachweislich im Maßregelvollzug in Göttingen einsaß, als Mörder ermittelt, obwohl diese nachweislich ein Alibi hatte und zum Tatzeitpunkt nicht in Hannover gewesen sein konnte.

     

    In Berlin hatten Polizisten in einer Wohnung Spuren gesichert. Mit dem gleichen Arbeitsgerät im Einsatzkoffer - darunter einer etwa zehn Zentimeter breiten Klebebandrolle, die so lange abgezogen wird, bis sie aufgebraucht ist, ist eine Schuppe des Wohnungsinhabers, so vermutet die Polizei "vermutlich durch statische Aufladung" auf die Klebebandrolle gelangt. Beim nächsten Einsatz, beim Abkleben der Bekleidung des Toten, blieb sie dann auf dessen Kleidung haften - und führte zu einer falschen Spur.

     

    Man braucht sich nur den Zirkus um das Phantom aus Heidelberg anschauen, was überall, quer durch Deutschland an Verbrechen beteiligt war, bis man endlich merkte, dass es die DNA einer polnischen Mitarbeiterin der Firma war, die die Spurenträger verpackt hatte. Die Polizei hatte aus Kostengründen die falsche Sorte Watteträger gekauft.

     

    Die DNA kann auch vorsätzlich platziert werden, kann daher als einiges Indiz wohl kaum für eine Verurteilung reichen.

    Ich mag gar nicht daran denken, wie viele Leute ihre Freiheit durch die Laborhörigkeit verloren haben.