Kommentar DNA-Entnahmen: Ausforschung ist nicht verhältnismäßig
Ein DNA-Test wegen eines Böllerwurfs wirft Fragen auf. Und passt ins Bild, das die Göttinger Ermittlungsbehörden liefern.
D ass die Polizei gegen jemanden nur aufgrund seiner Hautfarbe ermittelt, ist an sich schon eine Unverschämtheit. Konkretere Anhaltspunkte hatte sie nicht, als sie den jungen Göttinger Anfang des Jahres rund um die Uhr observieren lassen wollte. Zurecht ist sie damit abgeblitzt.
Dass die Ermittlungsbehörden jetzt versuchen, den Mann weiter zu drangsalieren, passt gut ins Bild. Sie tun das, nachdem ihre Ermittlungsmethoden in Sachen Brandanschlag auf die Ausländerbehörde öffentlich scharf kritisiert wurden. Jetzt spricht erneut einiges dafür, dass das Handeln der Göttinger Staatsanwaltschaft nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt.
Dass das Gesetz einen solchen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte aufgrund von laufenden Ermittlungen erlaubt, ist eine sehr weit gehende Befugnis, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet. Schließlich hat im Fall des jungen Göttingers kein Gericht entschieden, ob er sich hier überhaupt etwas zu Schulden hat kommen lassen. Dass das Landgericht im Werfen eines Böllers eine erhebliche Straftat sieht und damit das Begehren der Staatsanwaltschaft auf Ausforschung des jungen Mannes legitimiert, wirft Fragen nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf.
Vom Verfassungsgericht ist nun eine Klärung zu erwarten. Es wäre gut, wenn es die Göttinger Quer-Ermittler in die Schranken wiese.
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