Kommentar Brechtmittel-Prozess: Der Druck hat gewirkt
Trotz öffentlicher Proteste: Der leitende Oberstaatsanwalt hat sich aus freien Stücken gegen die Einstellung des Brechmittelprozesses entschieden.
R ichterin Barbara Lätzel hat wahrscheinlich nicht unrecht, wenn sie dem leitenden Oberstaatsanwalt vorwirft, seine Entscheidung gegen eine Einstellung des Brechmittelverfahrens aufgrund politischer Einflussnahme gefällt zu haben. Aber: Er hat sie dennoch unabhängig, also nicht etwa auf Weisung des Justizsenators getroffen – und seine Begründung dafür ist durchaus schlüssig.
Nicht nur die Proteste von Vereinen und Initiativen gegen eine mögliche Verfahrens-Einstellung, sondern auch die aus der Bremer Politik sollten vor allem einem Zwecke dienen: der Demonstration des öffentlichen Interesses an dem Fall – denn die spricht laut Paragraf 153a gegen eine Verfahrens-Einstellung.
Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft durch die Proteste erst erkannt, wie hoch das öffentliche Interesse ist, denn sie begründet ihre Entscheidung genau damit. Allen Argumenten für eine Einstellung, erklärt sie, stehe entgegen, „dass der Geschädigte Condé sich in staatlicher Obhut befand und unter der Anwendung staatlichen Zwangs zu Tode kam“.
Dadurch könne „das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität staatlicher Strafverfolgungspraxis nachhaltig erschüttert werden.“ Damit hat der Oberstaatsanwalt schlichtweg Recht – auch wenn er darauf erst gekommen ist, nachdem ihm die Öffentlichkeit das auch deutlich gemacht hat.
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