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Kommentar Berliner WohnungspolitkZahlen für den Wohnbedarf

Die Stadtentwicklungssenatorin wiederholt wie ein Mantra, dass es kein Problem auf dem Wohnungsmarkt gibt. Ein Blick in die Statistiken zeigt das Gegenteil.

Wir haben keine Wohnungsnot. Wir haben keine Wohnungsnot. Und: Wir haben keine Wohnungsnot. Das ist das komplette wohnungspolitische Programm der SPD-Stadtentwicklungssenatorin. Sie selbst mag daran noch glauben. In Zeiten einer Volkszählung könnte man aber durchaus mal kurz einen Blick auf bereits vorhandene Zahlen werfen. Da klärt sich so manches auf.

Der Senat selbst rechnet damit, dass die Zahl der Haushalte in Berlin bis zum Jahr 2020 um rund 130.000 wächst. Da jeder Haushalt in etwa eine Wohnung braucht, liegt der Nachholbedarf auf der Hand. Zwar wird gebaut, aber im Schnitt nur rund 3.500 Wohnungen pro Jahr. Um den Bedarf zu decken, müsste ab sofort das Bautempo vervierfacht werden. Hinzu kommt: Nur gut 300 der 3.500 werden von den großen Wohnungsunternehmen gebaut. Der Rest stammt von renditeinteressierten Investoren. Das bedeutet: teuer. Und noch eine letzte Zahl: Im Jahr 2009 war eine durchschnittliche Neubauwohnung 112 Quadratmeter groß. Das ist schön für die, die drin wohnen dürfen. An den Bedürfnissen in einer Stadt wie Berlin, in der die Zahl der Einpersonenhaushalte stetig steigt, geht dieses Angebot aber vollkommen vorbei. Günstigen Wohnraum für sozial Bedürftige schafft man so erst recht nicht.

Sozialer Neubau

Längst rufen nicht nur Mietervertreter, sondern auch die Wohnungsbauunternehmen nach einer Politik, die sozial verträglichen Neubau fördert. Früher hätte man so etwas sozialdemokratisch genannt. Aber Sozialdemokraten sehen heute ja nicht mal das Problem.

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1 Kommentar

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  • EW
    Eva Willig

    einerseits ist es prima, dass Sie indirekt die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung fordern, aber Sie blenden, wie alle anderen Medien auch, die Situation der Verharzten aus.

    Deshalb erinnere ich Sie noch mal an das Moratorium von ALV-Berlin, der mit Unterstützung des Mietervereins - hier in Auszügen:

    Der Senat von Berlin handelt weiterhin nach der von ihm erlassenen Ausführungsverordnung (AV-Wohnen) obwohl durch die gerichtlichen Entscheidungen des BSG und des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg sowie des Sozialgerichtes Berlin seit mehr als zwei Jahren klargestellt ist, dass die AV-Wohnen keine Verbindlichkeit besitzt. Betroffene werden daher zur Senkung der Kosten der Unterkunft und Heizung aufgefordert und, da die tatsächlich entstehenden Kosten nicht mehr übernommen werden, zum Umzug aus der bisherigen Wohnung veranlasst.

    Mit der gesetzlichen Neuregelung ab dem 01.04.2011 ist der Senat nunmehr aufgefordert, die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung in einer Satzung zu regeln. Gegenwärtig ist vom Senat offensichtlich jedoch nicht beabsichtigt, eine entsprechende Regelung noch vor den Wahlen in Berlin am 18.09.2011 zu verabschieden. Vielmehr setzt der Senat weiterhin seine rechtswidrige Praxis der Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft und Heizung, mit der Folge von Umzügen für Betroffene, fort.

    Dies wird beinhalten, dass in den nächsten Monaten Betroffene in großer Anzahl; gegenwärtig erhalten bereits 20 % der ca. 360.000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin nicht die tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft und Heizung; umziehen müssen, obwohl bei zahlreichen Betroffenen nach Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung und Berücksichtigung der Mietpreisentwicklung ihre Wohnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt als angemessen anzusehen wäre. Dieser Praxis, die zur weiteren Ausgrenzung führt, ist sofort Einhalt zu gebieten.