Sehr geehrte TAZ-Redaktion,
die historische Bildung mancher Ihrer Autoren ist leider nicht dem Niveau einer großen deutschen Zeitung würdig.
Die finanziellen Zuwendungen des Staates an die Kirchen sind nicht vom Himmel gefallen, sondern die Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803.
Im Jahr 1803 haben die deutschen Fürsten das Eigentum (und zwar das gesamte Eigentum) der Kirchen vollständig enteignet und eingezogen. Die Kirchen, denen durch kaiserliche Lehen zuvor beinahme 15% des deutschen Grundbesitzes gehörte, waren von heute auf morgen absoulut mittellos.
Dieser einst kirchliche Besitz ist zum überwiegenden Teil heute immer noch im Eigentum des deutschen Staates, die Einkünfte aus Pacht und Miete fließen in die öffentlichen Kassen.
Angesichts dieser erheblichen Einkünfte aus willkürlichen Zwangsenteignungen halte ich es für haarstreubend, nein, eingentlich schon für kriminell zu monieren, dass die Kirchen dafür heute jährlich einige Milliarden zur Erhaltung Ihrer Bauwerke und zum Betrieb gemeinnütziger Einrichtungen enthalten.
Wenn es dem deutschen Bürgern nicht passt, dann sollten Sie fordern, dass diese alten Zwangsenteignungen rückgängig gemacht werden. Daraufhin wäre es legitim staatliche Unterstützungen zu streichen.
Ansonsten stehen die staatlichen Zuwendungen auf moralisch und rechtlich legitimen Boden.
Lieber Herr Bollmann,
ich halte es für etwas gewagt zu behaupten, dass der Staat mit "hoheitlichen Zwangsmitteln" für die Kirche Steuern einzieht.
Die Finanzämter ziehen zwar die Kirchensteuer ein, jedoch nur bei Kirchenmitgliedern und gegen entsprechende Entschädigung seitens der Kirchen (beinahe 10% der Kirchensteuer).
Davon abgesehen kann heuzutage niemand ernsthaft behaupten, dass diese Kirchensteurn verschwendet werden.
Die Ausgaben und Einnahmen eines jeden deutschen Bistums sind öffentlich zugänglich.
Außerordentlich erstaunlich finde ich es, dass Sie desweitern noch die fehlende Schnittmenge von Konkordat und Verfassung beklagen.
Diese Frage stellt sich ert gar nicht.
Alle Konkordate, die heute noch gültig sind, wurden Anfang der 50er entweder vom Bundes- oder Landtag bestätigt.
Außerdem unterstehen diese Konkordate zwischen dem hl. Stuhl und der Bundesrepublik nicht der Verfassung, sondern dem Völkerrecht.
Ein einseitiges Aufkündigen der Konkordate liegt daher nicht in den Kompetenzen der deutschen Bundesregierung.
Herr Bollmann, ich bitte Sie zukünftig etwas besser und genauer zu recherchieren, bevor Sie irgendwelche antiklerikale Propaganda vom Leder ziehen.
Zwar ist die TAZ ein linkes Blatt, auf SED Propaganda Niveau ist sie jedoch noch nicht gefallen.
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