piwik no script img

■ KollaborateurRevision abgelehnt

Assen (AFP) – Ein Sondergericht im nordniederländischen Assen hat gestern die Verurteilung des Nazi-Kollaborateurs Jacob Luitjens zu lebenslanger Haft aufrechterhalten. Der 72jährige Luitjens war 1948 in Abwesenheit zu lebenslänglich verurteilt und erst im November dieses Jahres von Kanada an die Niederlande ausgeliefert worden. Das Gericht entschied, der Einspruch gegen das Assener Urteil von 1948 sei zu spät eingelegt worden. Der „Schrecken von Roden“, wie er nach einem kleinen Dorf in der Nähe von Groningen benannt worden war, hat dem Urteil zufolge Hunderte von Widerständlern und Juden an die Nazis verraten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen