Köpi 137: Räumungsklage erfolglos
Das linksalternative Wohnprojekt „Köpi 137“ darf in seinem Gebäude in Mitte bleiben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und eine Räumungsklage der Eigentümerfirma abgewiesen. Die fristlose Kündigung des Unternehmens vom Juni 2023 sei nicht wirksam, weil den Bewohnern keine Frist zur Behebung von Mängeln etwa beim Thema Einsturzgefahr eingeräumt wurde, begründete Richter Jürgen Reichel das Urteil. Zudem gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Haus an der Grenze zu Kreuzberg tatsächlich einsturzgefährdet sei. „Es fehlt jede sachkundige Aussage dazu“, sagte der Richter.
Die Eigentümerfirma hatte die Kündigung mit einer akuten Einsturzgefahr begründet und argumentiert, der Verein habe die Erhaltungspflicht verletzt. Die Bewohner bestritten dies und weigerten sich, auszuziehen. Darum kam es zum Prozess.
Das Haus, das von außen heruntergekommen wirkt, war kurz nach dem Mauerfall besetzt worden, die Bewohner erhielten dann aber Mietverträge. Der derzeitige Vertrag ist mit einem linksalternativen Verein abgeschlossen und gilt bis 2037. Ein Nachbargrundstück mit bewohnten alten Wohnwagen und Bauwagen, die zum Teil zur „Köpi 137“ gehörten, war im Herbst 2021 mithilfe der Polizei geräumt worden. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen