piwik no script img

Koalitionsantrag zu Menschenrechten

Bonn (dpa) - Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben am Dienstag einen zuvor bereits in der Koalitionsrunde vereinbarten Antrag zu den Menschenrechten und zur Gewährung von Asyl für die 15 von der Todesstrafe bedrohten Chilenen beschlossen, mit dem sich am Donnerstag der Bundestag befaßt. In der jetzigen Vorlage heißt es, der Bundestag lehne die Todesstrafe ab und verurteile Folter auf das schärfste. Er betone die Gewährleistung unseres Grundgesetzes (Artikel 16), politisch Verfolgten Asyl zu gewähren. „Diese Grundsätze gelten selbstverständlich auch gegenüber den 15 in Chile inhaftierten, von der Todesstrafe bedrohten Personen“, wird im Antrag betont. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, die Voraussetzungen für die Ratifizierung der UNO–Anti–Folterkonvention zu schaffen. Der Bundestag unterstütze alle diejenigen, die für die Beseitigung von Gewaltherrschaft und für Herstellung demokratischer Verhältnisse eintreten. Terroristische Gewalt als „Mittel der Politik“ wird abgelehnt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen